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Zweckverband „Schwimmbad Bad Nauheim-Friedberg“

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Veröffentlicht am 7. August 2020 09:00 Uhr

 

1. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“ für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), in Verbindung mit den §§ 6,15 und 16 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 09.07.2020 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher €

 

auf nunmehr €

festgesetzt

a)   im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Saldo

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Saldo

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

99.000,00

 

76.100,00

 

22.900,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

2.623.300,00

 

2.598.880,00

 

24.420,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

2.524.300,00

 

2.522.780,00

 

1.520,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher €

 

auf nunmehr €

festgesetzt

 

b)     im Finanzhaushalt

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit

 

die Einzahlungen

 

die Auszahlungen

 

der Saldo

 

aus Finanzierungstätigkeit

 

die Einzahlungen

 

die Auszahlungen

 

der Saldo

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22.900,00

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

 

 

  

 

 

 

 

 

221.330,00

 

 

 

 

 

 

5.000,00 

 

208.000,00

 

-203.000,00

 

 

 

 

203.000,00

 

158.590,00

 

44.410,00

 

 

 

 

 

 

 

198.430,00

 

 

 

 

 

 

5.000,00

 

208.000,00

 

-203.000,00

 

 

 

 

203.000,00

 

158.590,00

 

44.410,00

 

Der Ergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Überschuss von 1.520,00 € aus.

 

Der Finanzhaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Zahlungsmittelüberschuss von 39.840,00 € aus.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2020 wird nicht geändert.

 

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 wird nicht geändert.

 

§ 4

Liquiditätskredite werden im Haushaltsjahr 2020 nicht beansprucht.

 

§ 5

Der jährliche Finanzbedarf des Zweckverbandes wird nach § 19 KGG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern durch eine Verbandsumlage getrennt für den laufenden Finanzbedarf (Betriebskostenumlage) und für den Investitionsbedarf (Investitionskosten- und Schuldendienstumlage) gedeckt, soweit seine sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 wird die vorläufige Verbandsumlage für

 

  • den laufenden Finanzbedarf (Betriebskostenumlage) auf 1.615.000,00 €
  • den Schuldendienst/Tilgungen (Schuldendienstumlage) auf 155.000,00 €

 

und für

 

  • den Investitionsbedarf (Investitionskostenumlage) auf 5.000 € festgesetzt.

 

Die endgültigen Umlagen richten sich nach dem tatsächlichen Finanzbedarf auf Basis der Jahresrechnung.

 

§ 6

Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.

 

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

§ 8

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistungen überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 HGO, zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon Kenntnis zu geben.

 

Es gelten als nicht erheblich:

 

a) überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan bis zu einem Betrag in Höhe von 16.000,00 €.

 

b) überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzplan bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000,00 €.

 

 

Bad Nauheim, den 03.07.2020

gez. Peter Krank

 

 

2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist zur Einsichtnahme auf den Internetseiten www.Usa-Wellenbad.de sowie www.Bad-Nauheim.de und www.Friedberg-Hessen.de eingestellt.

 

Unter Beachtung des Hygienekonzeptes im Rahmen der aktuellen Pandemie ist diese zusätzlich von Montag, dem 10.08.2020 bis einschließlich Mittwoch, dem 19.08.2020 in Papierform in der Verwaltung des Zweckverbandes Schwimmbad öffentlich ausgelegt. Zur Einsichtnahme vor Ort bitten wir um Terminvereinbarung mit der Verwaltung unter der Rufnummer 06032-919314.

 

 

3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

 

Die nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist erteilt.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

Aktenzeichen: 1.5/051-901-40/02

 

G E N E H M I G U N G

 

Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim- Friedberg“ in der Sitzung am 09.07.2020 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 bedarf hinsichtlich der in den §§ 2 und 3 getroffenen Festsetzungen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

Hierzu ergeht folgende Entscheidung:

 

1. Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite vom Kreditmarkt in Höhe von

 

203.000,00 €

 

in Worten: Zweihundertdreitausend Euro)

 

erteilt.

 

2. Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit §102 Abs.4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt

 

397.000 €

 

(in Worten: Dreihundertsiebenundneunzigtausend Euro)

 

erteilt.

 

 

im Auftrag

Lässig

 

 

Bad Nauheim, den 3. August 2020

gez. Peter Krank, Vorsitzender des Verbandsvorstands

 

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