Veröffentlicht am 7. August 2020 09:00 Uhr
1. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“ für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), in Verbindung mit den §§ 6,15 und 16 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 09.07.2020 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden
|
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
|
|
€ |
€ |
gegenüber bisher €
|
auf nunmehr € festgesetzt |
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
|
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 |
99.000,00
76.100,00
22.900,00
0,00
0,00
0,00 |
2.623.300,00
2.598.880,00
24.420,00
0,00
0,00
0,00 |
2.524.300,00
2.522.780,00
1.520,00
0,00
0,00
0,00 |
|
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
|
|
€ |
€ |
gegenüber bisher €
|
auf nunmehr € festgesetzt |
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo |
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
|
22.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
|
221.330,00
5.000,00
208.000,00
-203.000,00
203.000,00
158.590,00
44.410,00 |
198.430,00
5.000,00
208.000,00
-203.000,00
203.000,00
158.590,00
44.410,00 |
Der Ergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Überschuss von 1.520,00 € aus.
Der Finanzhaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Zahlungsmittelüberschuss von 39.840,00 € aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2020 wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 wird nicht geändert.
§ 4
Liquiditätskredite werden im Haushaltsjahr 2020 nicht beansprucht.
§ 5
Der jährliche Finanzbedarf des Zweckverbandes wird nach § 19 KGG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern durch eine Verbandsumlage getrennt für den laufenden Finanzbedarf (Betriebskostenumlage) und für den Investitionsbedarf (Investitionskosten- und Schuldendienstumlage) gedeckt, soweit seine sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.
Für das Haushaltsjahr 2020 wird die vorläufige Verbandsumlage für
und für
Die endgültigen Umlagen richten sich nach dem tatsächlichen Finanzbedarf auf Basis der Jahresrechnung.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistungen überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 HGO, zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
a) überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan bis zu einem Betrag in Höhe von 16.000,00 €.
b) überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzplan bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000,00 €.
Bad Nauheim, den 03.07.2020
gez. Peter Krank
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist zur Einsichtnahme auf den Internetseiten www.Usa-Wellenbad.de sowie www.Bad-Nauheim.de und www.Friedberg-Hessen.de eingestellt.
Unter Beachtung des Hygienekonzeptes im Rahmen der aktuellen Pandemie ist diese zusätzlich von Montag, dem 10.08.2020 bis einschließlich Mittwoch, dem 19.08.2020 in Papierform in der Verwaltung des Zweckverbandes Schwimmbad öffentlich ausgelegt. Zur Einsichtnahme vor Ort bitten wir um Terminvereinbarung mit der Verwaltung unter der Rufnummer 06032-919314.
3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Die nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Aktenzeichen: 1.5/051-901-40/02
G E N E H M I G U N G
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim- Friedberg“ in der Sitzung am 09.07.2020 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 bedarf hinsichtlich der in den §§ 2 und 3 getroffenen Festsetzungen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Hierzu ergeht folgende Entscheidung:
1. Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite vom Kreditmarkt in Höhe von
203.000,00 €
in Worten: Zweihundertdreitausend Euro)
erteilt.
2. Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit §102 Abs.4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
397.000 €
(in Worten: Dreihundertsiebenundneunzigtausend Euro)
erteilt.
im Auftrag
Lässig
Bad Nauheim, den 3. August 2020
gez. Peter Krank, Vorsitzender des Verbandsvorstands