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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Nauheim

für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Veröffentlicht am 6. März 2020 09:00 Uhr

 

1. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Nauheim für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL I S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim am 5.12.2019 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher €

 

auf nunmehr €

festgesetzt

a)   im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Saldo

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Saldo

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

1.167.350,00

 

904.285,00

 

263.065,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

85.252.385,00

 

83.789.305,00

 

1.463.080,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

84.085.035,00

 

82.885.020,00

 

1.200.015,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher €

 

auf nunmehr €

festgesetzt

 

b)     im Finanzhaushalt

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit

 

die Einzahlungen

 

die Auszahlungen

 

der Saldo

 

aus Finanzierungstätigkeit

 

die Einzahlungen

 

die Auszahlungen

 

der Saldo

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

18.512.315,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

263.065,00

 

 

 

 

 

 

2.371.700,00

 

20.884.015,00

 

0,00

 

 

 

 

19.752.910,00

 

19.210,00

 

19.733.700,00

 

 

 

 

 

 

 

4.277.155,00

 

 

 

 

 

 

24.700.120,00

 

32.066.500,00

 

-7.366.380,00

 

 

 

 

19.754.500,00

 

9.738.470,00

 

10.016.030,00

 

 

 

 

 

 

 

4.014.090,00

 

 

 

 

 

 

22.328.420,00

 

11.182.485,00

 

11.145.935,00

 

 

 

 

1.590,00

 

9.719.260,00

 

-9.717.670,00

 

Der Ergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss von 1.200.015,00 € aus.

 

Der Finanzhaushalt weist für das Haushaltsjahr 2019 einen Zahlungsmittelüberschuss von 5.442.355,00 € aus.

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher €

 

auf nunmehr €

festgesetzt

a)    im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Saldo

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Saldo

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

2.483.460,00

 

501.585,00

 

1.981.875,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

87.657.830,00

 

85.065.395,00

 

2.592.435,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

85.174.370,00

 

84.563.810,00

 

610.560,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher €

auf nunmehr €

festgesetzt

b)    im Finanzhaushalt

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit

 

die Einzahlungen

 

die Auszahlungen

 

der Saldo

 

aus Finanzierungstätigkeit

 

die Einzahlungen

 

die Auszahlungen

 

der Saldo

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

0,00

 

14.793.310,00

 

0,00

 

 

 

 

12.218.060,00

 

158.970,00

 

12.059.090,00

 

 

 

 

 

 

 

1.981.875,00

 

 

 

 

438.950,00

 

0,00

 

15.232.260,00

 

 

 

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

5.028.205,00

 

 

 

 

12.129.240,00

 

11.454.300,00

 

674.940,00

 

 

 

 

27.500,00

 

1.798.920,00

 

-1.771.420,00

 

 

 

 

 

 

 

3.046.330,00

 

 

 

 

11.690.290,00

 

26.247.610,00

 

-14.557.320,00

 

 

 

 

12.245.560,00

 

1.957.890,00

 

10.287.670,00

 

Der Ergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Überschuss von 610.560,00 € aus.

 

Der Finanzhaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Zahlungsmittelfehlbedarf von 1.223.320,00 € aus.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 19.754.500,00 € um 19.752.910,00 € vermindert und damit auf 1.590,00 € neu festgesetzt.

Darin sind Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) in Höhe von 1.590,00 € enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 27.500,00 € um 12.218.060,00 € erhöht und damit auf 12.245.560,00 € neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) in Höhe von 795.560,00 € und Kredite für das Projekt „Neubau Therme“ in Höhe von 11.450.000,00 € enthalten.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2019 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.718.600,00 € um 43.281.800‬,00 € erhöht und damit auf 48.000.400,00 € neu festgesetzt. Darin sind Verpflichtungsermächtigungen für das Projekt „Neubau Therme“ in Höhe von 33.654.000 € enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2020 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 8.715.000,00 € um 1.110.000,00 € reduziert und damit auf 7.605.000 € neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Liquiditätskredite werden in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Nachtragsplans zum Haushaltsplan 2019/2020 beschlossene Stellenplan.

 

Es gilt eine Stellenbesetzungssperre für das gesamte Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsjahr 2020. Ausgenommen von dieser Stellenbesetzungssperre sind die Kindertagesstätten und die gebührenrechnenden Einrichtungen. Eine Einzelfallentscheidung für die jeweiligen Stellenbesetzungen während der Dauer der Stellenbesetzungssperre wird vom Haupt- und Finanzausschuss getroffen.

 

§ 7

Begleitbeschlüsse zum 1. Nachtragsplan 2019/2020

 

1. In allen Fachbereichen bzw. Produkten sind die Beträge in den Erläuterungen aufzunehmen. Dies führt zu mehr Transparenz im Haushaltsplan.

 

2. Der Magistrat wird angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zukünftig neben wirtschaftlicher und sozialer Verträglichkeit jeder Verwaltungsentscheidung auch zu berücksichtigen, ob diese ökologisch verträglich ist. Es sind bei jeder Verwaltungstätigkeit solche Entscheidungen zu bevorzugen, die sich positiv auf den Klima-, Natur- und Artenschutz auswirken und die städtische Treibhausgasemission minimieren, sofern dies mit den ökonomischen und sozialen Belangen der Stadt in Einklang gebracht werden kann. Ein Primat der ökologischen Verträglichkeit gegenüber anderen Grundsätzen der Verwaltungsarbeit ist hieraus nicht abzuleiten. Übersteigt die Summe aller Kosten einer Investition den Betrag von 50.000 Euro, so ist dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen, ob die treibhausgasemissionsarme Alternative im Vergleich wirtschaftlich verträglich ist. Der Ausschuss entscheidet nach Beratung durch die Verwaltung und legt der Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussvorschlag zur abschließenden Entscheidung vor.

 

 

Bad Nauheim, den 6. Dezember 2019

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

 

 

2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

 

Die nach §§ 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind erteilt.

 

Sie haben folgenden Wortlaut:

 

Aktenzeichen: 1.5/051-901-40/02

 

GENEHMIGUNG

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 05.12.2019 beschlossene 1. Nachtragshaushaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 ist hinsichtlich der in den §§ 2 und 3 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig.

 

Hierzu ergeht folgende Entscheidung:

 

1. Aufgrund des § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2019 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) in Höhe von

 

insgesamt

1.590 €

(in Worten: Eintausendfünfhundertneunzig Euro)

 

erteilt.

 

2. Aufgrund des § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt

 

48.000.400 €

(in Worten: Achtundvierzig Millionen vierhundert Euro)

 

erteilt.

 

3. Aufgrund des § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite vom Kreditmarkt in Höhe. von insgesamt

 

11.450.000 €

(in Worten: Elf Millionen vierhundertfünfzigtausend Euro)

 

erteilt.

 

4.  Aufgrund des § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) in Höhe von insgesamt

 

795.560 €

(in Worten: Siebenhundertfünfundneunzigtausendfünfhundertsechzig Euro)

 

erteilt.

 

5.  Aufgrund des § 102 . Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt

 

7.605.000 €

(in Worten: Sieben Millionen sechshundertfüriftausend Euro)

 

erteilt.

 

 

Jan Weckler

Landrat

 

 

4. Öffentliche Auslegung

 

Gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 zur Einsichtnahme von Montag, den 09.03.2020 bis einschließlich Dienstag, den 17.03.2020 während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr) in Bad Nauheim, Parkstr. 36-38 (Bürgerbüro), Erdgeschoss, Information, öffentlich aus.

 

 

Bad Nauheim, den 6. März 2020

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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