Veröffentlicht am 20. Februar 2020 16:05 Uhr
Der Stadtverordnete, Herr Siegfried Schillitz, zuletzt wohnhaft Theresienstraße 7e. 61231 Bad Nauheim, ist am 25. Januar 2020 verstorben. Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Karl Buxmann, Gutenbergstraße 33, 61231 Bad Nauheim, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim nach.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Nauheim, 19.02.2020
Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim
Michael Knorr