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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

13. Änderung des Bebauungsplans „Im Sichler“

Veröffentlicht am 18. Dezember 2019 17:42 Uhr

 

hier: Beteiligung zum Entwurf gemäß § 13a BauGB

 

Für die Erweiterung und den Umbau des Hochwald-Krankenhauses am Chaumontplatz 1 sowie zur bauplanungsrechtlichen Sicherung des angrenzenden Facharzt- und Servicezentrums wird der Bebauungsplan „Im Sichler“ geändert. Für den Stellplatz-Bedarf ist ein Parkhaus anstelle des bestehenden Parkplatzes geplant.

 

Der Geltungsbereich der 13. Planänderung des Bebauungsplans „Im Sichler“ umfasst hauptsächlich das Grundstück des Krankenhauses und des benachbarten Facharztzentrums sowie die angrenzenden Verkehrsflächen der Ringstraße und des Carl-Oelemann-Weges. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha und wird umgrenzt im Norden durch Wohngrundstücke der Hochwaldstraße und Ringstraße, im Osten durch Wohngrundstücke östlich der Ringstraße, im Süden durch Wohngrundstücke des Carl-Oelemann-Weges und Arthur-Weber-Weges und den Parkplatz südlich des Facharztzentrums sowie im Westen durch die Kindertagesstätte „Am Hochwald“ und angrenzende Waldflächen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung sowie die Untersuchungen zum Schallschutz, zum Verkehr und zum Artenschutz werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis einschließlich 31. Januar 2020 im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, beim Fachbereich Stadtentwicklung, 2. Geschoss, Zimmer 2.01, während der folgenden Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Allen Bürgerinnen und Bürgern wird innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben und es können während dieser Dauer Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Die Bekanntmachung ist zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

 

Bad Nauheim, 16. Dezember 2019

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

13. Änderung des Bebauungsplans „Im Sichler“ | © Magistrat

13. Änderung des Bebauungsplans „Im Sichler“

Geltungsbereich des Bebauungsplans (weiß gestrichelt) mit Luftbild (ohne Maßstab)

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