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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Bad Nauheim
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Feststellung des Wahlleiters

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 12. November 2019 17:35 Uhr

 

Die Stadtverordnete, Frau Elinor Bucher, Hochwaldstr. 15, 61231 Bad Nauheim, ist am 25. Oktober 2019 verstorben. Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Bündnis90/DIE GRÜNEN, Frau Dr. Kerstin Troidl, Karlstr. 6, 61231 Bad Nauheim, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Bad Nauheim, 12. November 2019
Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim
Michael Knorr

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