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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Goldsteinpark“ Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Veröffentlicht am 7. Oktober 2019 17:57 Uhr

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28. März 2019 beschlossen, den nun vorliegenden Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 67 „Goldsteinpark“ öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich befindet sich nord-östlich des Bahnhofes von Bad Nauheim. Die Fläche liegt innerhalb des Goldsteinparks und wird im Süden durch das Gebäude des KIKS-UP sowie nach Norden durch die Straße „An der Birkenraute“ begrenzt.

 

Das Plangebiet weist eine Fläche von insgesamt ca. 1,3 ha auf.

 

Ziel und Zweck der Planung ist es, innerhalb des Geltungsbereiches eine Stellplatzfläche sowie einen Greifvogelpark zu ermöglichen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie Artenschutzgutachten findet in der Zeit vom 15. Oktober 2017 bis einschließlich 15. November 2019 im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Fachbereich Stadtentwicklung, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Zimmer 2.01, während der folgenden Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags
von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 16:00 Uhr und
freitags
von 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Umweltbericht (2019) mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.
  • Stellungnahmen zur Notwendigkeit eines Artenschutzgutachtens (2016).
  • Artenschutzgutachten (2019) mit Einschätzung der Quartierseignung für Fledermäuse und Vögel sowie zum möglichen Reptilienvorkommen. Notwendige Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktionalität.
  • Stellungnahmen zum Eingriff in Waldflächen (2016).
  • Stellungnahmen zur Thematik Wasserschutz (2016): Hinweis zur Lage innerhalb des Heilquellenschutzgebietes; Regenwasserversickerung.
  • Stellungnahmen zum Bodenschutz (2016): Sachstand zu Altablagerungen/Altlasten und geogenen Arsenbelastungen; Überlagerung des Plangebietes mit von Kohlensäure verliehenem Bergwerkseigentum.
  • Stellungnahmen zur Thematik Denkmalschutz (2016): Lage des Plangebietes am Rande eines Bodendenkmals sowie innerhalb einer Gesamtanlage (Kulturdenkmal).
  • Stellungnahme zur Thematik Tierschutz (2016): Lage des Greifvogelparks zu anderen Nutzungen.

 

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Bekanntmachung ist zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ gemäß § 4a Abs. 4 BauGB abrufbar. Die öffentlich ausgelegten Unterlagen stehen während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

 

Bad Nauheim, den 2. Oktober 2019
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Peter Krank, Erster Stadtrat

Bebauungsplan Nr. 67 „Goldsteinpark“ | © Magistrat

Goldsteinpark

Geltungsbereich des Bebauungsplans (rot gestrichelt) mit Luftbild (ohne Maßstab)

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