Gute Nachrichten für die Gesundheit
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Gute Nachrichten für die Gesundheit

Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen werden wieder zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
24. Juni 2021

Dies hat der Bundestag dieser Tage beschlossen, indem er das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet hat. Das Gesetz erfüllt eine Forderung des Deutschen und des Hessischen Heilbäderverbandes.

Von der Gesetzesänderung profitieren besonders die Menschen, die in einer veränderten Welt immer mehr gefordert – und auch überfordert – werden,“ betont die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller. Mit dem dreiwöchigen Aufenthalt in einem Heilbad oder Kurort, umgangssprachlich gerne Kur genannt, werden die Menschen aus dem häuslichen Umfeld herausgelöst, um ihrer persönlichen Ausrichtung Perspektiven zu geben. Physio- und psychotherapeutische Anwendungen spornen zudem die Abwehr- und Selbstheilungskräfte an. „Bad Nauheim bietet als Heilbad und Kneippkurort den idealen Rahmen dafür“, so Bürgermeister Klaus Kreß. „Unsere medizinische Kompetenz, das natürliche Heilwasser, die Parkanlagen und so vieles mehr. Alles ist darauf ausgerichtet, um zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und unserer Bürgerinnen und Bürger beizutragen.“ 

Chance für Heilbäder und Kurorte 

„Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist auch eine herausragende Chance für Heilbäder und Kurorte in ganz Deutschland“, freut sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Bad Zwesten. „Wir haben in den letzten Jahrzehnten sehr engagiert darum gekämpft, dass die kurörtlichen Strukturen erhalten bleiben. Jetzt können sie endlich wieder ihre volle Wirkkraft entfalten und zur Wirtschaftlichkeit der prädikatisierten Orte beitragen.“

Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden. Die Gesetzesänderung lässt auch Steffen Schneider, Leiter des Kur- und Servicebetriebs Bad Nauheims, aufatmen: „Nun erhält die klassische Kur wieder die Wertschätzung zurück, die sie auch verdient!“

Heilbäder und Kurorte sind systemrelevant

Der Deutsche Heilbäderverband hatte gemeinsam mit den Heilbäderverbänden der Bundesländer immer wieder an die Bundesregierung appelliert und die Umwandlung der ambulanten und stationäre Vorsorgeleistungen in eine Pflichtleistung der Krankenkassen gefordert. „Wir sind froh, dass dieser Appell gehört wurde und die Heilbäder und Kurorte in Deutschland ihr volles Leistungsspektrum zeigen können“, dankt Köhler. Gleichsam weist er auf die „Wahlprüfsteine“ hin, die unter seiner Leitung im Deutschen Heilbäderverband entwickelt wurden. „Die Heilbäder und Kurorte nehmen mit ihrer medizinisch-therapeutischen Kompetenz systemrelevante Aufgaben zum Wohl der Menschen wahr, die einer dauerhaften Förderung durch Bund und Länder bedürfen.“