Corona Virus | © pixabay
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Corona-Update #146: Umfassende Lockerungen ab Samstag

Zutrittsbeschränkungen werden aufgehoben
1. April 2022

Ab morgen sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch Basisschutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vor. „Die umfassenden Lockerungen lassen an ein Leben vor der Pandemie erinnern, erfordern aber auch verantwortungsbewusstes Handeln der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Bürgermeister Klaus Kreß und möchte zur Einhaltung der bisherigen Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere in Innenräumen, ermahnen. „Medizinische Masken waren und sind ein effektiver Schutz“, ergänzt der Rathauschef.

Eine Testpflicht bleibt demnach leidglich für Beschäftigte und Besucher:innen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Sammelunterkünften bestehen. Auch das Tragen einer Maske ist nur noch in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen und in Sammelunterkünften verpflichtend.

Veranstaltungen in Bad Nauheim
Für städtische Kulturveranstaltungen in Bad Nauheim ist ab dem 2. April kein Negativnachweis mehr erforderlich, auch die bisherigen Beschränkungen fallen weg. „Das Tragen einer medizinischen Maske wird jedoch weiterhin dringend empfohlen“, erklärt Erster Stadtrat und Sozialdezernent Peter Krank.

Rathaus ohne Einschränkung zugänglich
Das Bad Nauheimer Rathaus ist für Besucher:innen ohne Negativnachweis zugänglich. Im Gebäude sind die gültigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Das Bürgerbüro und das Familienbüro sind zu den Servicezeiten geöffnet. Das gilt auch für die übrigen Bereiche des Rathauses. Eine vorherige Terminvereinbarung unter https://www.bad-nauheim.de/termin wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Stadtbücherei mit Maske zu betreten
Die Stadtbücherei ist geöffnet, die Maskenpflicht bleibt bestehen. Ein Negativnachweis ist auch hier nicht erforderlich.
Das Bad Nauheimer Eisstadion, Colonel-Knight-Stadion, ist ohne Negativnachweis- und ohne medizinische Maske zugänglich.

Zutrittsbeschränkungen aufgehoben
Auch für Innenräume von Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Saunen sowie Spielhallen, Museen, Galerien und bei körpernahen Dienstleistungen ist kein Nachweis zu erbringen. Insbesondere für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet dies eine Erleichterung. Ab heute können Gäste ohne Nachweispflicht innen und außen in Gastronomiebetrieben bewirtschaftet werden.

Alle aktuellen Informationen und Bestimmungen zum Corona-Virus sind unter www.bad-nauheim.de/corona zu finden. Die Testtermine sind unter https://www.bad-nauheim.de/coronatest buchbar.