Feuerwerksverbot an öffentlichen Plätzen | © pixabay
corona

Für einen sicheren Jahreswechsel

Bürgermeister Klaus Kreß und Erster Stadtrat Peter Krank bitten um Verzicht der Silvesterknallerei – An öffentlichen Plätzen gibt es ein Feuerwerksverbot
28. Dezember 2021

„Wir wünschen den Bad Nauheimerinnen und Bad Nauheimern, dass sich das kommende Jahr in allen Lebenslagen positiv entwickelt“, sagen Bürgermeister Klaus Kreß und der Erste Stadtrat Peter Krank. Damit der Jahreswechsel für alle in guter Erinnerung bleibt, bitten die Beiden die Bürgerinnen und Bürger, im privaten Kreis auf das Abbrennen und Zünden von Feuerwerk und Böllern zu verzichten.

Im öffentlichen Raum gilt an publikumsträchtigen Orten in Bad Nauheim und dem ganzen Land Hessen an Silvester ein Feuerwerksverbot. „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Krankenhäuser und Rettungskräfte nicht noch zusätzliche Belastung erfahren durch von Feuerwerk verletzten Personen“, stellt Bürgermeister Klaus Kreß klar. Erster Stadtrat Peter Krank appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, privat die Silvesterknallerei einzuschränken: „Es geht hier um die Sicherheit für alle. Zum einen aufgrund der Corona-Pandemie, um die Verbreitung des Virus zu verhindern und zum anderen aus Brandschutzgründen. Denn so schwere Brände wie vor einigen Jahren am Stadtarchiv und der Schulstraße sind vermeidbar. So etwas darf sich nicht noch einmal wiederholen.“

Wie im vergangenen Jahr gilt aufgrund der Pandemiesituation ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Für Bad Nauheim greift das bundesweite Sprengstoffgesetz, das ohnehin ein Feuerwerksverbot im Bereich von brandempfindlichen Gebäuden, beispielsweise vor Fachwerkhäusern in der Altstadt, vor Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen und Kirchen vorsieht. Der Kreis hat zudem per Allgemeinverfügung die publikumsträchtigen Orte definiert, an denen das Feuerwerksverbot in den kreisangehörigen Gemeinden umgesetzt wird. In Bad Nauheim zählen dazu:

  • Marktplatz (zwischen Friedrichstraße / Hauptstraße / Burgstraße)
  • • Burgplatz (zwischen Burgstraße / Schnurstraße / Apfelstraße / Johannisstraße)
  • • Grünfläche / Parkanlage Höhenweg inkl. Ehrenmal (zwischen Mondorfstraße / Gustav-Kayser-Straße / Höhenweg)
  • • Johannisberg (zwischen Höhenweg / Ernst-Ludwig-Weg / Wirtschaftsweg „Rundfahrt“)
  • • Trinkkuranlage inkl. angrenzendem Rosengarten (zwischen Zanderstraße / Ernst-Ludwig-Ring / Kurstraße / Parkstraße)
  • • Kurpark inkl. Areal des Sprudelhofs (zwischen Ludwigstraße / Parkstraße / Usa / Frankfurter Straße / Nördlicher Park)
  • • Parkdeck Schwalheimer Straße und Südpark (zwischen Schwalheimer Straße / Kurstraße / Lutherstraße / Zanderstraße / Fußweg „An der Sodenschmiede“ / Am Gradierwerk)
  • • Goldsteinpark (zwischen Am Goldstein / Adlerweg / Wirtschaftsweg „An der Hohen Straße“ / An der Birkenkaute)

Das Ordnungsamt wird in der Silvesternacht entsprechende Kontrollen vornehmen, dass das Feuerwerksverbot an den genannten öffentlichen Plätzen eingehalten wird.

Ab dem 28. Dezember gelten in Hessen zunächst bis zum 13. Januar Beschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus. So dürfen sich in der Öffentlichkeit maximal zehn Personen treffen, bei Ungeimpften sind das nur noch ein Haushalt mit zwei weiteren Personen. Ausgenommen sind davon Kinder unter 14 und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Silvester kann nur in privatem Kreis und nicht mit Tanzveranstaltungen, in Diskotheken, Clubs oder Tanzlokalen gefeiert werden. Maximal 250 Gäste sind auf Veranstaltungen erlaubt. Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen negative Schnelltests vorgewiesen werden. Gilt ein Kreis als Hotspot (Inzidenz über 350), greifen weitere Maßnahmen wie Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen, Maskenpflicht in Fußgängerzonen, 2G plus bei Veranstaltungen, im Kultur- und Sport, Freizeitbereich in Innenräumen und 2G im Außenbereich. Private Feiern und Zusammenkünfte werden im Innenbereich auf 50 Personen und außen auf 200 beschränkt.

Wer sicher den Jahreswechsel erleben möchte, der kann sich in der Kurapotheke (Frankfurter Straße 36) am 31. Dezember in der Zeit von 7 bis 14 Uhr sowie am 1. Januar von 8 bis 14 Uhr testen lassen. Das Restaurant Da Capo (Stresemannstraße 38), das mit der Kur-Apotheke kooperiert, testet an Silvester und Neujahr jeweils von 14 bis 17 Uhr. Das Testcenter der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Rhein-Main auf dem Parkplatz an der Frankfurter Straße öffnet am 31. Dezember von 9.30 bis 12 sowie von 12.30 bis 18 Uhr. Weitere Teststellen und ausführliche Informationen stehen im Internet unter www.bad-nauheim.de/coronatest.

Die Bad Nauheimer Feuerwehr sieht sich gut vorbereitet: „Wir sind wie an jedem anderen Tag im Jahr allzeit bereit“, sagt Stadtbrandinspektor Wolfgang Löffler. Er warnt allerdings davor, auf den inzwischen trockenen Adventskränzen und Weihnachtsbäumen jetzt noch echte Kerzen anzuzünden. Sowohl Kränze als auch Bäume können dadurch sekundenschnell Feuer fangen und große Brände auslösen.