Corona Virus | © pixabay
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Update #139: Impfangebot und Testmöglichkeiten

Bad Nauheim erweitert Testmöglichkeiten und bietet offenes Impfangebot
3. Dezember 2021

Am Nikolaustag, Montag (6. Dezember), gibt es ein weiteres Impfangebot im Alten Rathaus am Marktplatz, ohne Terminvereinbarung. Von 14 bis 18 Uhr werden in Kooperation mit der Hausarztpraxis Dr. med. Jan Miran und Dr. med. Raheleh Miran Booster-Impfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech durchgeführt. „In Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage und die steigende Inzidenz- und Hospitalisierungsrate bieten wir den Bad Nauheimer Bürgerinnen und Bürgern ein offenes Impfangebot und erweiterte Testmöglichkeiten für die Gesundheit und Sicherheit aller“, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß.

Appell des Bürgermeisters zur Impfung
Klaus Kreß appelliert auch aufgrund seiner Verantwortung für die Menschen, die hier in unserer Stadt in den Kliniken arbeiten: „Jeder von uns kann und sollte sich impfen lassen, um die Pandemie endlich zu überwinden. Es liegt also in unseren Händen, ob wir im nächsten Jahr wieder das Rosenfest, die Kerb und den Flair Bad Nauheims in vollen Zügen genießen können.“ Das Impfangebot zur Impfauffrischung, der sogenannten Booster-Impfung, richtet sich insbesondere an die vulnerablen Personengruppen, wie ältere Menschen. Eine Booster-Impfung können alle erhalten, deren letzte Impfdosis zur Grundimmunisierung mindestens 6 Monate zurückliegt. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann, im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden. Für Personen, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft wurden, empfiehlt die STIKO, aufgrund der vielen Impfausbrüche, eine Booster-Impfung bereits nach vier Wochen. Alle, noch nicht geimpften, können sich ohne Terminvereinbarung eine Impfdosis abholen. Eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von Biontech können alle Personen ab 12 Jahren, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, erhalten. Eine Zweitimpfung kann erfolgen, wenn die Erstimpfung mindestens drei Wochen zurückliegt.

Mitzubringen zur Impfung
Zur Impfung muss das ausgefüllte Formular, als Download unter www.bad-nauheim.de/de/corona/impfen erhältlich, ausgedruckt mitgebracht werden. Außerdem sind die Krankenversicherungskarte, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Impfpass mitzubringen.

Corona-Testmöglichkeiten in Bad Nauheim werden erweitert
„Um den erhöhten Testbedarf, insbesondere für Arbeitnehmer aufgrund der 3G-regelung am Arbeitsplatz, abzudecken, erweitern die Johanniter und die Kur-Apotheke das Testangebot in Bad Nauheim“, sagt Matthias Wieliki, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit. „Zum Schutz der Kinder, die noch keine Impfung erhalten können, stellen wir in den Kindertagesstätten weiterhin Lolli-Tests kostenlos zur Verfügung“, betont Erster Stadtrat und Sozialdezernent Peter Krank und appelliert dieses Angebot auch zu nutzen. Die zusätzlichen Öffnungszeiten des Testcenters der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Rhein-Main auf dem Parkplatz Frankfurter Straße und der Kur-Apotheke, Frankfurter Str. 36, gelten ab Montag, 6. Dezember.

Das Testcenter am Parkplatz Frankfurter Straße
Das Testcenter auf dem Parkplatz Frankfurter Straße öffnet montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 16:30 Uhr sowie freitags und samstags von 9:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 18:00 Uhr.

Testcenter der Kur-Apotheke
Die Kur-Apotheke erweitertet ihr Testangebot zu den Randzeiten, um speziell dem erhöhten Bedarf der Arbeitnehmer:innen an Tests nachzukommen. Testmöglichkeiten in der Kur-Apotheke gibt es jeden Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7 bis 13 Uhr und von 14:30 bis 19:00 Uhr sowie jeden Dienstag von 7 bis 9 Uhr und 17 bis 19 Uhr an. Außerdem samstags und sonntags von 8 bis 14 Uhr.

Beide Testanbieter arbeiten derzeit an einer Erweiterung, um die Testzeiten noch bedarfsgerechter für Arbeitnehmer zu gestalten. Weitere Testmöglichkeiten an den Feiertagen werden auf www.bad-nauheim.de/coronatest bekannt gegeben.

Informationen zu den weiteren Bestimmungen, angepasst an die gültige Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, für Dienstleistungen Einzelhandel, Gastronomie, Freizeit, Sport, Gotteshäuser, Veranstaltungen und Übernachtungen sind ab dem 5. Dezember unter www.bad-nauheim.de/corona nachzulesen.