Corona Virus | © pixabay
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Corona-Tests ab Montag kostenpflichtig

Wer trotzdem einen kostenlosen Test bekommt
8. Oktober 2021

Ab Montag sind Antigen-Schnelltests bundesweit – und damit auch in Bad Nauheim – kostenpflichtig. Kostenfreie Tests erhalten dann nur noch Personen unter zwölf Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Stadt Bad Nauheim richtet sich dabei nach der hessischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

„Damit unterstreicht der Verordnungsgeber noch einmal ganz klar die Erwartung von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen“, appelliert Bürgermeister Klaus Kreß. „Gleichwohl sind Tests für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, ein wichtiges Instrument für den Infektionsschutz“, sagt der Rathauschef. Im Testcenter der Johanniter-Unfallhilfe Regionalverband Rhein-Main e.V. und der Stadt Bad Nauheim am Parkdeck Sprudelhof kostet ein Test 14 Euro. Gezahlt wird mit EC- oder Kreditkarte. Dies gilt zunächst für Oktober. Weitere Schnelltestmöglichkeiten bietet die Kurapotheke an.

Die neuen Regelungen beziehen sich auf Personen, die keine Symptome einer SARS-Cov-2-Infektion aufweisen. Bei Menschen, die mögliche Anzeichen einer Covid-Erkrankung zeigen, ist ein Test hingegen Bestandteil der ärztlichen Versorgung.

Personen, die weiterhin kostenlose Schnelltests erhalten
Einige Personengruppen haben aber weiterhin die Möglichkeit sich einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Dazu gehören Kinder die zum Zeitpunkt der Testung seit maximal drei Monaten zwölf Jahre alt sind. Auch Schwangere, die sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden, zählen zu dieser Personengruppe. Ebenso haben Personen, die zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (oder in den vergangenen drei Monaten) nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten, Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Des Weiteren zählen Personen dazu, die sich wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten und einen Negativnachweis zu deren Beendigung benötigen.

Übergangsregelungen in 2021
Für bestimmte Personengruppen tritt außerdem eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft: Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind; Schwangere, auch über das erste Schwangerschaftsdrittel hinaus; und Studierende aus dem Ausland, die mit einem hier nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden. Die Übergangsregelung greift auch bei Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben. Stillende haben bis einschließlich zum 17. Dezember 2021 Anspruch auf eine kostenlose Testung, da die STIKO eine generelle Impfempfehlung für vormals Schwangere und Stillende erst am 17. September 2021 ausgesprochen hat. Bis zu dieser Empfehlung bestand eine medizinische Kontraindikation im Sinne des neuen § 4a Nummer 2 der CoronaTestV. Die in dieser Vorschrift verankerte Übergangsfrist von 3 Monaten begann damit erst am 18. September 2021 zu laufen. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht.

Was ist mitzubringen
Wer ab Montag einen kostenlosen Schnelltest möchte, muss gegenüber der Teststelle einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und den Anspruch nachweisen. Der Nachweis über eine medizinische Kontraindikation gegen eine Corona-Schutzimpfung muss Name, Anschrift und Geburtsdatum der zu testenden Person sowie die Identität des Ausstellers enthalten. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis einsetzen. Studierende, die mit einem nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden, müssen ihre Studienbescheinigung und ihren Impfausweis vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.

Arbeitgeber haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter:innen testen zu lassen. Die Abstimmung erfolgt mit der Johanniter-Unfallhilfe Regionalverband Rhein-Main e.V. Weitere Information erhalten Sie unter der Corona-Hotline: 06032 343-330. Die gültigen Bestimmungen und damit verbundenen Regeln sind auch nachzulesen auf www.bad-nauheim.de/corona. Zur Online-Terminvergabe für einen Schnelltest gelangen Sie über www.bad-nauheim.de/coronatest.