Das Land Hessen hat über weitere Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie informiert. Wichtig dabei sei, angemessen auf die weiter steigenden Zahlen zu reagieren. Daher hat die Landesregierung nochmals dringend an Eltern appelliert, die Kleinsten zu Hause zu betreuen. Auch Bürgermeister Klaus Kreß und Erster Stadtrat und Sozialdezernent Peter Krank bitten darum, den Nachwuchs, wann immer es möglich ist, zu Hause zu lassen und nicht in die Kita zu geben: „Es trägt zur Verringerung der Infektionszahlen bei und jede Ansteckung weniger zahlt letztendlich auf eine geringere Inzidenz ein.“
Keine Kitagebühren für Betreuung zu Hause
„Da die Kitas nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden sollten, werden wir für Zeiten, in denen Kinder zu Hause betreut werden, keine Kitagebühren berechnen. Dies gilt, mit Festschreibung in der Verordnung, ebenfalls ab Montag, 19. April“, erklärt Krank. Die Beiträge werden automatisiert im Voraus eingezogen, eine Rückzahlung erfolgt daher im Nachhinein.
Individuelles Betretungsverbot für Kinder
Außerdem wurde ein besonderer Einrichtungsschutz per Verordnung festgelegt. Damit gibt es ein individuelles Betretungsverbot für Kinder von engen Kontaktpersonen infizierter Personen ersten Grades, die einer Quarantäne unterliegen. Ab Montag, 19. April gilt somit auch für alle Bad Nauheimer Kindertagesstätten ein Betretungsverbot für Kinder, wenn
Tests in den Kitas
In den Einrichtungen gibt es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für Erzieher:innen. Das Land Hessen hat dem Kita-Personal dafür zwei Schnelltests pro Woche zur Verfügung gestellt. „Ergänzend bieten wir ihnen einen weiteren Test pro Woche in unserem Testcenter am Sprudelhof an“, sagt Jochen Mörler, Fachbereichsleiter Soziales, Gesundheit, Kultur und Sport.