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Schrittweise Öffnung in Hessen: Lockerungsstufe I

Update #109
5. März 2021

Nach der Bund-Länder-Konferenz in dieser Woche hat das Land Hessen das angekündigte Öffnungskonzept beschlossen. Stufenweise soll so eine Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag aufgezeigt und umgesetzt werden. Notwendige Voraussetzung dafür ist eine konstant niedrige Zahl an Neuinfektionen. Steigen diese erneut, können Lockerungen zurückgenommen oder korrigiert werden, teilt das Land mit. „Ab Montag, 8. März 2021, gelten folgende Lockerungen für die Bereiche Kontakte, Freizeit- und Amateursport, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Verkaufsstätten und Einzelhandel“, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß die Auswirkungen der Landesverordnung für Bad Nauheim:

Kontaktregeln
Ab Montag dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Für die Treffen in privaten Räumen wird Gleiches dringend empfohlen. Bisher war nur ein Haushalt plus eine weitere Person zulässig.

Freizeit- und Amateursport
Das Trainieren im Außenbereich aller Sportanlagen ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen zum Individualsport im Freien maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren dürften Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen von bis 20 Kindern machen. In Bad Nauheim öffnen damit alle Sportplätze ab dem 8. März 2021 – bislang war nur der Waldsportplatz in der Kernstadt geöffnet.

Für Fragen zur Belegung für Vereine steht die Immobilienverwaltung der Stadt telefonisch unter Tel.: 06032 / 343-233 zur Verfügung. Bislang waren die Rasenflächen witterungsbedingt gesperrt; auch diese sind ab Montag wieder freigegeben.

In Fitnessstudios ist das Trainieren wieder möglich, sofern vorab ein Individualtermin vereinbart wurde, ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und nur eine Person je angefangene 40 Quadratmeter Trainingsfläche eingelassen wird.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Freizeitangebote unter freiem Himmel dürfen ab 8. März wieder öffnen. In Bad Nauheim gilt das zunächst für die Minigolfanlage im Kurpark. Der Bootsverleih wird ab April wieder öffnen. Auch die Galerie in der Trinkkuranlage des Kunstvereins Bad Nauheim und das Rosenmuseum Steinfurth (geplante Öffnung hier: 1. April 2021) dürfen die Türen wieder öffnen; Voraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung zum Besuch.

Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sind nach wie vor einzuhalten.

Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen erfasst werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Gesundheitseinrichtungen
Generell öffnen alle städtischen Kureinrichtungen zum 22. März 2021. Dies betrifft den Gesundheitsgarten, die Kneipp-Anlagen, die Liegewiese am Gradierbau I und alle Gradierbauten. Geschlossen bleibt weiterhin das Inhalatorium.