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Gewerbesteuer stunden, keine Gebühren für Sondernutzung

Update #101
18. Januar 2021

Gebühren für die Sondernutzung
Bürgermeister Klaus Kreß erklärt: „Im vergangenen Jahr haben wir die Bad Nauheimer Einzelhändler*innen und Gastronomen von der Gebühr für die Warenpräsentation und für die Außenbewirtungsflächen für die Zeit der Corona-Beschränkungen befreit. Daran knüpfen wir nun an und werden auch in diesem Jahr bis zum 31.12.2021 keine Sondernutzungsgebühren erheben. In dieser schweren Zeit vielleicht eine kleine Sorge weniger.“

Zinslose Stundungen
Zu Beginn der Coronakrise bot die Stadt Bad Nauheimer Wirtschaftsbetrieben erste Sofortmaßnahmen an. Geschlossene Betriebe und Läden konnten Zahlungen an die Stadt wie die Gewerbesteuer oder Mieten und Pachten für Immobilien der Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft und der Stadt stunden. „Diese Hilfe bieten wir auch weiterhin an. Die zinslose Stundung der Gewerbesteuer sowie von Mieten und Pachten ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 möglich. Die Anträge dafür können formlos eingereicht werden“, sagt Erster Stadtrat und Kämmerer Peter Krank.

Stundungsanträge an die Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH senden Sie bitte an info@bnwobau.de, Anträge an die Stadt an norman.schwart@bad-nauheim.de.