Corona Virus | © pixabay
corona

Beschränkungen im Dezember und Absage kultureller Veranstaltungen

Update #094
30. November 2020

Die Infektionszahlen steigen trotz des Teillockdowns im November immer noch deutlich an. Um die Dynamik der Neuinfektionen zu verlangsamen, hat das Land Hessen verkündet, dass die Einschränkungen auch im Dezember fortgesetzt werden. Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es zudem eine Verschärfung. Für Weihnachten und Silvester sind leichte Lockerungen angekündigt. Ab Dienstag, 1. Dezember bis zunächst Sonntag, 20. Dezember gelten in Hessen folgende Beschränkungen, die sich in Bad Nauheim so auswirken:

Kontaktbeschränkungen
Hier gilt eine Verschärfung. In der Öffentlichkeit dürfen nur noch die Angehörigen von maximal zwei Haushalten zusammenkommen, insgesamt höchstens fünf Personen, im November waren es 10 Personen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Für den privaten Bereich, also die eigene Wohnung, wird dringend empfohlen, die Kontakte ebenfalls auf zwei Hausstände, jedoch in jedem Fall maximal 5 Personen zu beschränken.

Lockerung für Weihnachten und Silvester
Ab dem 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2021 soll eine Ausnahme gelten, um dem Bedürfnis, an den Festtagen zusammen zu kommen, zu entsprechen: In diesem Zeitraum sind Treffen mit insgesamt maximal 10 Personen möglich. Diese dürfen aus beliebig vielen Haushalten kommen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Diese Regel wurde vom Land Hessen bereits verkündet, ist rechtlich aber noch nicht wirksam, da die jeweiligen Corona-Verordnungen maximal vier Wochen im Voraus Regelungen verbindlich festlegen dürfen.

Feuerwerk
Um größere Gruppenbildungen zu verhindern, wird es ein Verbot auf belebten Straßen und Plätzen geben. Für Bad Nauheim gilt bereits heute ein Verbot im Bereich von brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäuser in der Altstadt), Krankenhäusern, Seniorenheimen und Kirchen.

Mund-Nasen-Bedeckung
Eine Alltagsmaske ist auch weiterhin in geschlossenen Räumen zu tragen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Neu ist die Pflicht in allen Arbeits- und Betriebsstätten sowie an Orten in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr. Für Bad Nauheims Innenstadt trifft das auf die stark frequentierten Bereiche der Stresemann- und der Parkstraße zu, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann – dann gilt „Wenn’s eng wird, Maske auf!“. Bislang war dies eine Empfehlung. Außerdem in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und auf Parkplätzen.

Zutrittsbeschränkungen im Einzelhandel
Um Überfüllungen während des Weihnachtsshoppings zu vermeiden, bleibt es für Läden unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche bei einem Kunden je angefangener Verkaufsfläche von zehn Quadratmetern. In größeren Geschäfte oder Einkaufszentren gilt für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche, dass sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmetern aufhalten darf. Die Masken­pflicht gilt bereits vor dem Eingang und auch auf Parkplätzen vor den Geschäften.

Gastronomiebetriebe
Diese bleiben mindestens bis 20. Dezember weiterhin geschlossen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen. Dazu gehört auch der „Auf-die-Hand-Verkauf“, sofern der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Bei der Abholung müssen Kundinnen und Kunden eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Absage kultureller Veranstaltungen
Konsequenterweise dürfen das Kindertheater am 1. Dezember 2020 und die Kleinkunstreihe am 16. und 17. Dezember 2020 nicht stattfinden und sind daher abgesagt. Nachholtermine wird es nicht geben, allerdings ist angestrebt, die entsprechenden Künstler im kommenden Jahr erneut zu buchen. Gekaufte Tickets werden durch die Vorverkaufsstellen wie der Bad Nauheim Stadtmarketing und Tourismus GmbH (In den Kolonnaden 1) zurückerstattet.