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Unterstützung für Gastronomie und betroffene Betriebe

Update #089
3. November 2020

„Der erneute Lockdown ist für alle geschlossenen Betriebe bitter. Daher haben wir überlegt, wie wir den betroffenen Gastronomen und Gewerbetreibenden im November helfen können“, betont Bürgermeister Klaus Kreß und erklärt, „vor allem Bestellangebote und Lieferdienste gilt es jetzt zu bewerben, damit diese rege in Anspruch genommen werden. Unterstützen auch Sie die lokalen Betriebe.“

„Support Your Lokal“
Seit dem Wochenende bewirbt die Stadt die Liefer- und Abholdienste der Betriebe in der Gesundheitsstadt mit Intensivmarketingaktionen online wie offline. Ein Beispiel ist die #Support Your Lokal-Kampagne auf den Ortseingangstafeln zum Speisenangebot. Dieses findet sich gebündelt auf der Onlineshop-Website BadNauheimLiebe.de wieder. Auch Zeitungsanzeigen und Social Media-Posts werden geschaltet. „Bitte seien Sie solidarisch und nutzen Sie den Service unserer Gastronomen, sofern diese nicht geschlossen haben, weil sie die Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Seien Sie Lokalhelden und unterstützen Sie Ihre Lieblingslokale“, ruft Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit Matthias Wieliki auf.

Im Rahmen des Liefer- und Abholservice ist auch ein „Auf-die-Hand-Verkauf“ bzw. „To-Go-Verkauf“ möglich. Hierbei ist Voraussetzung, dass die Speisen nicht direkt vor Ort vor den Betrieben verzehrt werden.

Überwinterungsgebühr wird erlassen
„Im Winter lagern einige Bad Nauheimer Gastronomen frostempfindliche Pflanzen ihrer Außengastronomie in den Gewächshäusern unseres Kur- und Servicebetriebs auf dem Bauhof ein. Bis zum Frühjahr möchten wir den Wirten die Gebühren für die Einlagerung gerne erlassen“, teilt Steffen Schneider, Fachbereichsleiter Kur- und Servicebetrieb, mit.

Unterstützungsangebot des Bundes
Für Unternehmen, die im November schließen müssen, gibt es ein milliardenschweres Hilfsprogramm des Bundes. Um Umsatzausfälle durch die Einschränkungen abzufedern, erhalten sie bis zu 75% ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat bzw. eines Durchschnittsmonates. Das gilt auch für Solo-Selbstständige. In Kürze wird das Land Hessen hierzu weiter informieren. Abgewickelt werden soll die Hilfe online über das Regierungspräsidium Kassel, das im Frühjahr bereits für die Auszahlung der Corona-Soforthilfe gesorgt hatte.