Corona Virus | © pixabay
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Lockdown-Maßnahmen, Schließungen und Kontaktbeschränkungen

Update #088
30. Oktober 2020

Das öffentliche Leben wird für vier Wochen herunterfahren, um den rasanten Anstieg der Infektionszahlen deutlich zu verlangsamen und Infektionsketten wieder vollständig verfolgen zu können. Das ist das Ziel der strengen Corona-Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern am Mittwoch beschlossen wurden. Das Land Hessen hat diese Vorgaben übernommen und kurz darauf bekanntgegeben.

Bürgermeister Klaus Kreß appelliert, dass auch die Bad Nauheimerinnen und Bad Nauheimer am Wochenende vor dem Lockdown besonnen bleiben. Das gilt besonders für Halloween, wenn Kinder mit Eltern üblicherweise unter dem Motto „Süßes oder Saures“ von Tür zu Tür ziehen. "Das Risiko ist zu hoch, um leichtsinnig zu sein. Wir alle gemeinsam müssen die drohende Überlastung unserer Kliniken vor Ort unbedingt vermeiden."

Ab Montag, 2. November bis zunächst Montag, 30. November gelten in Hessen die folgenden Beschränkungen – hier ergänzt durch die Konkretisierungen für Bad Nauheim:

Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbot
In der Öffentlichkeit dürfen - im Gegensatz zu den Beschränkungen im Frühjahr - nur noch die Angehörigen von zwei Haushalten zusammenkommen, maximal dürfen es zehn Personen sein. Zudem ist das Konsumieren von Alkohol in der Öffentlichkeit von 23 Uhr bis 6 Uhr verboten. Im privaten Bereich sind Zusammenkünfte nur in engem Kreis möglich. Als Richtgröße gelten auch hier zwei Hausstände bis 10 Personen.

Ausweitung Maskenpflicht
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nun auch auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann. „Daher empfehlen wir, im stärker frequentierten Innenstadtbereich wie der Stresemannstraße und der Parkstraße zu Stoßzeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, so Bürgermeister Klaus Kreß und Erster Stadtrat Peter Krank. Außerdem ist beim Abholen von Speisen in der Gastronomie, in Gottesdiensten und in Fahrzeugen, wenn sich dort Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, eine Alltagsmaske zu tragen. Plastikvisiere, wie Faceshields und Kinnvisiere, sind als Alltagsmaske nicht mehr zulässig. Erlaubt sind nur an das Gesicht anliegende Bedeckungen von Mund und Nase, die die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich verringern – unabhängig von einer Kennzeichnung oder der zertifizierten Schutzkategorie.

Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen
Sämtliche Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen dürfen im November nicht durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang bleiben Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Spielhallen, Messen, etc. geschlossen. Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.

Erster Stadtrat Peter Krank erklärt: „In diesem Zusammenhang müssen wir auch die städtischen Kulturveranstaltungen, unsere kulturellen Reihen, absagen. Da es keine Ersatztermine dafür geben wird, werden gekaufte Tickets durch die Vorverkaufsstellen wie der Bad Nauheim Stadtmarketing und Tourismus GmbH (In den Kolonnaden 1) zurückerstattet. Soweit es uns möglich ist, wollen wir die Künstler*innen, denen wir eine Absage erteilen mussten, im nächsten Jahr wieder engagieren.“ Jochen Mörler, Fachbereichsleiter Soziales, Gesundheit, Kultur und Sport, ergänzt: „Auch das Rosenmuseum in Steinfurth schließt aufgrund der Landesverordnungen in diesem einen Monat früher als geplant zum 2. November“.

Das Kinder- und Jugendhaus „Alte Feuerwache“ und die „Erika-Pitzer-Begegnungsstätte“ bleiben geschlossen. Gleiches gilt für die Kunst- und Musikschulen. Erlaubt wäre laut Verordnung der Einzelunterricht zuhause.

Auch Martinsumzüge, Laternen- und Lichterfeste dürfen in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Ausnahmen gelten für Kindertagesstätten – hier sind Umzüge im geschlossenen Kreis und ohne Teilnahme von Eltern und Verwandten möglich.

Bürgermeister Klaus Kreß ergänzt: „Aufgrund der besonderen Verantwortung für die Menschen in der Gesundheitsstadt haben wir uns entschieden, die Gedenkfeierlichkeiten zum Volkstrauertag am Sonntag, den 15. November abzusagen. Kränze werden – auch am Ehrenmal - niedergelegt.“

Freizeit- und Profisport
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt. Sportvereine dürfen nicht mehr trainieren, und Veranstaltungen des Amateurbereichs dürfen nicht stattfinden. Erlaubt ist nur Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand außerhalb von öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisport ist nur ohne Zuschauer*innen gestattet. Außerdem bleiben Sporteinrichtungen wie Schwimmbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Angebote geschlossen.

In Bad Nauheim betroffen: das Usa-Wellenbad, das Eisstadion, der Waldsportplatz, die Sportplätze in Steinfurth, Rödgen, Wisselsheim und Schwalheim, die Sporthalle in Steinfurth, die Mehrzweckhalle in Schwalheim, die Frauenwaldhalle in Nieder-Mörlen, die Minigolfanlage und der Bootsverleih im Kurpark. Gleiches gilt das Bürgerhaus Rödgen/Wisselsheim, die Beachsportanlage in Nieder-Mörlen, den Rosensaal, den Vereinstreff in Steinfurth, den Vereinstreff in Nieder-Mörlen, und das Alte Rathaus am Marktplatz.

Der öffentliche Eislauf im Bad Nauheimer Colonel-Knight-Stadion wird im November ausgesetzt. Bereits gekaufte Tickets werden zurückerstattet. Hierzu bitten wir, die Service-Hotline des Eisstadions unter 06032/343-356 zu kontaktieren oder eine Email: saskia.fokidis@bad-nauheim.de zu senden.

Gastronomiebetriebe
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen. Bei der Abholung müssen Kundinnen und Kunden eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Kantinen und Mensen dürfen nur für Betriebsangehörige unter Einhaltungen der Hygienebestimmungen öffnen.

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege
Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoostudios müssen ebenfalls schließen. Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien, Podologie und medizinische Fußpflege bleiben weiterhin, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, offen.

Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Besuche in Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bleiben unter strengen, individuellen Vorgaben möglich.

Einzelhandel bleibt offen
Ebenfalls offen bleiben Geschäfte des Einzelhandels. Es darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. Zudem soll eine Zutrittsteuerung und Vermeidung von Warteschlangen dafür sorgen, dass Abstände eingehalten werden.

Trauungen
Eheschließungen in Bad Nauheim dürfen nur mit maximal zehn Personen plus Standesbeamten stattfinden. Im Außenbereich vor dem Standesamt gibt es unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern keine Begrenzung, jedoch ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Trauerfeiern auf den Friedhöfen
Auch bei Trauerfeiern in den Bad Nauheimer Trauerhallen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten. In den Trauerhallen gilt die Maskenpflicht - auch auf dem eigenen Sitzplatz. Die Obergrenze für die Personenanzahl, basiert auf der Gesamtfläche und der 1,5 Meter-Abstandsregel: In der großen Trauerhalle in der Kernstadt sind maximal 25 Personen zulässig, in der kleinen Trauerhalle in der Kernstadt 10 Personen, in der Trauerhalle Steinfurth 15 Personen und in den Trauerhallen in Nieder-Mörlen, Schwalheim und Rödgen jeweils 10 Personen. Für die Außenbereiche gibt es keine Begrenzung – jedoch ist der Mindestabstand einzuhalten und es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Private Reisen
Im November nicht erlaubt sind touristische Übernachtungsangebote und private Reisen - auch Familienbesuche und Tagesausflüge - innerhalb Deutschlands. Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind damit nur noch zu notwendigen Zwecken möglich.

Quarantäneregeln
Bei einem positiven Coronatest muss sich die infizierte Person umgehend in zweiwöchige, häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren. Ebenso müssen sich alle Angehörigen desselben Hausstandes mittels zweiwöchiger Quarantäne absondern.