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Inzidenz über 35 in der Wetterau: Diese Regeln gelten für Bad Nauheim

Update #085
21. Oktober 2020

Die Hessische Landesregierung hat am Montag die strengeren Corona-Beschränkungen, auf die sich der Bund und die Länder geeinigt haben, zum großen Teil für Hessen übernommen. Anschließend wurde eine Handlungsempfehlung an die Landkreise weitergegeben. Ein Eskalationskonzept bzw. Ampelsystem zeigt dabei die über die Landesverordnung hinausgehenden, erforderlichen Maßnahmen an. Diese sind abhängig von der Inzidenz, der Zahl der Corona-Neufälle innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner*innen.

Da im Wetteraukreis am gestrigen Dienstag eine Inzidenz von 36,6 erreicht wurde, hat der Kreis die für die Eskalationsstufe „Inzidenz >35“ geltenden Regelungen mit einer Allgemeinverfügung konkretisiert. Sie gelten ab kommenden Donnerstag, 22. Oktober bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020.

Bürgermeister Klaus Kreß dazu: „Ich bin besorgt über die rasante Entwicklung der Neuinfektionen, die jedoch nicht überrascht. Es liegt jetzt an uns allen - an jedem einzelnen - den Anstieg durch überlegtes Handeln zu verlangsamen. Ich bitte Sie daher, sich noch umsichtiger zu verhalten und gewissenhaft die Regeln, vor allem zur Maskenpflicht, zum Abstand und zur Hygiene, einzuhalten. Im Alltag ist das oft eine Herausforderung und mit Einschränkungen verbunden, derzeit aber ohne Alternative, wenn wir uns selbst sowie unsere Familien und nahestehende Menschen schützen wollen.“

Folgendes gilt ab Donnerstag, 22. Oktober:

Veranstaltungen und Zusammenkünfte
Zusammenkünfte und Veranstaltungen, zu denen Teile der Öffentlichkeit Zugang haben sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches sind nur noch mit bis zu 150 Teilnehmer*innen möglich. „Wir pausieren ab sofort mit unseren städtischen Seniorenveranstaltungen wie etwa dem Mehrgenerationen-Kennenlerncafé. Wir möchten hier niemand einem vermeidbaren Ansteckungsrisiko aussetzen“, erklärt Erster Stadtrat und Kulturdezernent Peter Krank und ergänzt, „unser Kulturprogramm kann jedoch weiterhin stattfinden, da wir ein umfangreiches Hygienekonzept dafür ausgearbeitet haben.“

Fachbereichsleiter Soziales, Gesundheit, Kultur und Sport Jochen Mörler konkretisiert: „Im Sommer konnten wir viele Veranstaltungen openair anbieten, nun nutzen wir ausschließlich große Räumlichkeiten wie den Konzertsaal in der Trinkkuranlage. Hier können wir mit einer Inselbestuhlung und einem Einbahnstraßensystem das Einhalten der Abstandsregel einwandfrei gewährleisten. Zudem war eine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des eigenen Sitzplatzes bereits in der Vergangenheit Vorschrift. Zu unseren weiteren Sicherheitsmaßnahmen gehören die Registrierungspflicht und der Getränkeverzehr ausschließlich am Platz.“

Private Feierlichkeiten wie Geburtstage oder Hochzeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten dürfen nur noch mit maximal 25 Personen stattfinden. Die Stadt Bad Nauheim wird ihre mietbaren Räumlichkeiten ab sofort und zunächst auf unbestimmte Zeit für private Feiern nicht mehr vermieten.

Für private Feiern zu Hause empfiehlt der Wetteraukreis dringend, nur noch maximal 15 Personen einzuladen.

Krankenhausbesuche
Der Kreis empfiehlt, den Besuch von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu begrenzen. Personen sollen demnach innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts maximal bis zu zwei Besuche und ab dem siebten Tag des Aufenthalts maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen empfangen.

Alten- und Pflegeeinrichtungen
Auch hier sollen Besuche so begrenzt werden, dass diese sich auf maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen beschränken.

Sport
Ab Donnerstag darf der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Außerdem wird empfohlen, dass im Trainings- und Wettkampfbetrieb des Amateursports ebenfalls keine Zuschauer zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie Trainer*innen und Betreuer*innen.

Maskenpflicht
Diese wird ausgeweitet. Masken müssen nun auch in Vergnügungsstätten getragen werden, außerdem überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport durch Fahrdienste ebenso eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

In Bad Nauheim gilt ab sofort auch eine Maskenpflicht für Eltern oder Begleitpersonen in städtischen Kindertagesstätten. Diese haben den Mund-Nasen-Schutz beim Bringen und Holen des Kindes sowie während des Aufenthalts in der Einrichtung zu tragen.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.