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Neue Regelungen: Private Feiern und Ausweiskontrolle

Update #084
13. Oktober 2020

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Coronazahlen verschärfte Maßnahmen für Hessen verkündet, um das Infektionsgeschehen nicht weiter voranzutreiben sowie einzudämmen. Sie gelten ab kommenden Montag, 19. Oktober und zunächst bis 31. Januar 2021.

Private Feiern
Bei privaten Feiern, wie Geburtstage oder Hochzeiten, zu denen ein geschlossener Personenkreis eingeladen ist, gilt in angemieteten Räumlichkeiten wie Gaststätten oder Bürgerhäusern eine Obergrenze von maximal 50 Gästen. Für Feierlichkeiten zuhause empfiehlt die Landesregierung dringend, dass nur noch 25 Menschen zusammenkommen sollten. Eine weitere Beschränkung gibt es, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 50 Neuinfektionen (pro 100.000 Einwohner) steigt: Dann dürfen sich nur noch 25 Menschen in gemieteten Räumen treffen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 75 Fällen dürfen nur noch 10 Personen an der Feier teilnehmen. Für die Räumlichkeiten, die die Stadt für private Feiern vermietet, gilt dies entsprechend.

Öffentliche Veranstaltungen
Veranstaltungen, zu denen Teile der Öffentlichkeit Zugang haben, sind weiterhin auf bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränkt, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Mit einer Ausnahmegenehmigung durch das Gesundheitsamt und einem Hygienekonzept sind auch mehr Teilnehmer möglich.

Drei-Quadratmeter-Regel entfällt
Die Regel galt bisher beispielsweise in Lebensmittelmärkten, im Einzelhandel oder im Theater. Pro Besucher sollten bislang drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Nun wird sie abgeschafft und es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Danach muss beispielsweise jederzeit gewährleistet sein, dass der Abstand von 1,5 Metern nicht unterschritten wird.

Maskenpflicht wird ausgeweitet
Ebenso an Bus- und Bahnhaltestellen sowie -steigen gilt die Maskenpflicht. Wie bisher gilt das weiterhin auch in Bahnhöfen. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro verhängt werden. Aufgrund vieler anstehender Wahlen wird es Pflicht, die Alltagsmaske auch in Wahllokalen zu tragen.

Personalausweis-Kontrolle in Restaurants
Künftig dürfen Gastwirte den Personalausweis ihrer Gäste verlangen, wenn sie an der Richtigkeit der hinterlassenen Daten zweifeln. Beispielsweise wenn im Kontaktformular nicht der Klarname, sondern eine offensichtliche Fantasiebezeichnung eingetragen wurde. So soll vermieden werden, dass eine Rückverfolgung der Gäste bei einer Infektion erschwert wird.

Körperpflegebetriebe erfassen Daten
Die Kontaktdaten von Kunden müssen Betreiber von körpernahen Dienstleistungen, wie etwa Frisöre, Massage- oder Nagelstudios, künftig wieder erfassen. Auch sie können den Personalausweis verlangen, wenn es Unklarheiten gibt.