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Pavillons für die Außengastronomie im Winter

Update #080
24. September 2020

Stadt schafft Zelte an und stellt sie Gastronomen zur Verfügung
„Der September bescherte uns viele warme Tage und ermöglichte damit Bad Nauheimer Wirten eine lange Nutzung des Außenbereichs, um Gäste bewirten zu können“, resümiert Bürgermeister Klaus Kreß und erklärt, „wenn es nun kälter wird, haben es die Betreiber der Restaurants, Cafés und Bars durch die Corona-Beschränkungen besonders schwer. Durch die erforderlichen Hygienekonzepte sind weniger Plätze im Innenraum verfügbar. Hinzu kommt das Bedürfnis von Gästen, nach möglichst viel Sicherheit während der Grippezeit.“

Der Rathauschef hat sich daher in den vergangenen Tagen zusammen mit Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit Matthias Wieliki und seinen Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung Gedanken gemacht. Wieliki: „Um diese Herausforderung zu bewältigen, braucht es kreative Lösungen. Die Stadt möchte hier eine kleine Unterstützung leisten und bietet unbürokratische Hilfe zur Erweiterung der Außengastronomie an. Dazu werden die Gestaltungsrichtlinien vorübergehend weit ausgelegt. Wir wollen damit das Aufstellen von Pavillons unter gewissen Bedingungen in der kalten Jahreszeit ermöglichen.“

Hierzu schafft die Stadt einheitliche Pavillons mit Infrarot-Heiztechnik an. Sie stellt sie den Betreibern gastronomischer Betriebe zur Verfügung, die eine Außenbewirtungsfläche im öffentlichen Verkehrsraum im Innenstadtbereich betreiben. Dieser ist abgegrenzt durch die Kurstraße, Hauptstraße, Parkstraße und den Burgplatz. „Natürlich ist das anspruchsvolle und einzigartige Stadtbild Bad Nauheims als Kurstadt von zentraler Bedeutung. Genauso wichtig für die Aufenthalts- und Lebensqualität ist allerdings auch unsere vielfältige und hochwertige Gastronomie. Deshalb achten wir bei der Auswahl der Zelte durch ein einheitliches und qualitatives Design auf ein attraktives und angepasstes Erscheinungsbild“, betont der Rathauschef.

Voraussetzungen für die Bereitstellung von Pavillons ist eine Außenbewirtungsfläche im öffentlichen Verkehrsraum und eine entsprechende Sondernutzungsgenehmigung des Gewerbeamtes der Stadt Bad Nauheim.

Ob ein Pavillon tatsächlich gestellt werden kann, bedarf einer Prüfung im Einzelfall und ist unter anderem von der Größe und Lage der Außenbewirtungsfläche abhängig. „Wichtig dabei ist, dass die Rettungswege freibleiben und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für Betriebe, die auf eigene Schirme und Markisen setzen möchten, werden wir anderweitige Lösungen finden“, erläutert Kreß das Vorhaben, über das sich auch der Verein Erlebnis Bad Nauheim freut.

Gastronomen, die die Unterstützung nutzen möchten, können sich bis kommenden Montag, 28. September bei Matthias Wieliki unter 06032/343-312 oder per Mail an matthias.wieliki@bad-nauheim.de oder bei Tobias Brandt von der Wirtschaftsförderung unter 06032/343-226 oder per Mail an tobias.brandt@bad-nauheim.de melden.

Erster Stadtrat Peter Krank teilt abschließend mit, dass den Bad Nauheimer Einzelhändlern und Gastronomen die Gebühr für die Sondernutzung - für die Waren-präsentation oder Außenbewirtung - nicht nur für dieses Jahr erlassen wird: „Wir haben die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren bis zum Frühjahr 2021 verlängert, um eine weitere, kleine Erleichterung zu verschaffen.“

Sie haben einen Gastronomiebetrieb und Interesse an einem Pavillon? Hier gibt es weiterführende Informationen: https://www.bad-nauheim.de/gastro_unterstuetzen