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Grillplätze, Einzelhandel, Krankenhäuser, Chorgesang

Update #072
6. Juli 2020

Grillplätze werden zum Wochenende wieder vermietet
Das Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist ab sofort wieder erlaubt. „Mit der Freigabe von Seiten der Landesregierung dürfen wir auch in Bad Nauheim unsere drei Grillplätze vermieten, die sich in der Nähe des Segelflugplatzes, am großen Wasserrad in Schwalheim und auf dem Freizeitgelände Erbwiese an der Frauenwaldschule befinden. Wenn Sie einen Grillplatz anmieten möchten, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen aus dem Bürgerbüro unter 06032/343-413 gerne weiter“, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß.

Einzelhandel ohne Flächenbeschränkung
Für Geschäfte ist die bisher gültige Zehn-Quadratmeter-Regel seit Montag, dem 6. Juli aufgehoben. Ein Soll-Abstand von 3 Quadratmetern wird von der Landesregierung allerdings empfohlen, außerdem bleibt das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie die Maskenpflicht bestehen.

Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern
Ab dem 15. Juli sind Besuche in Rehakliniken uneingeschränkt möglich. Auch Behinderteneinrichtungen dürfen von jedem gesunden Gast betreten werden. In Krankenhäusern darf die Patientin oder der Patient in den ersten sechs Tagen insgesamt zwei Besuche empfangen. Pro Besuch dürfen maximal zwei Personen kommen. Ab dem siebten Tag darf täglich Besuch von maximal zwei Personen empfangen werden.

Chorgesang vermeiden
Das Land Hessen rät dringend, auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen in geschlossenen Räum oder ohne Mindestabstand von mindestens 3 Metern zu verzichten. Das gilt auch für Vereine, Proben und Veranstaltungen.