Corona Virus | © pixabay
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Veranstaltungen, Wettkämpfe und Vereinsräume

Update #071
6. Juli 2020

Veranstaltungen
Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Lockerungen verkündet, die bis zum 16. August gelten. Ab diesen Montag, 6. Juli wird bei Veranstaltungen wie Messen, Konzerten, im Theater oder Kino die bisher gültige Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Jeder Person müssen dennoch 3 Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung stehen. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, welches die Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen sicherstellt, beispielsweise das Tragen eines Mundschutzes. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwischen Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes eingehalten werden. Auch sind weiterhin Teilnehmerlisten bei Veranstaltungen zu führen, die einen Monat aufbewahrt werden müssen. Veranstaltungen mit mehr als 250 Besucher*innen müssen weiterhin vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises genehmigt werden. Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben verboten.

Sportveranstaltungen mit Publikum
Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich. Analog anderer Veranstaltungen sind auch hier bis zu 250 Zuschauer*innen zusätzlich zu den Aktiven gestattet.

Vereins- und Versammlungsräume
Diese können ab sofort wieder genutzt werden. „Darunter fallen in Bad Nauheim unter anderem die Vereins-, Gemeinschafts- und Gesellschaftsräume in allen Sportstätten: im Waldstadion, auf den Plätzen in Rödgen, Wisselsheim, Schwalheim und Steinfurth, in der 3-Feld-Halle am Solebecken, in der Frauenwaldhalle, der Sporthalle Steinfurth und in der Mehrzweckhalle in Schwalheim. Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet, hier gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern“, sagt Erster Stadtrat Peter Krank.