Treffen mit größerer Gruppe wieder möglich
Das Land Hessen hat am Donnerstag weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Ab sofort dürfen sich wieder zehn Personen, unabhängig davon, aus welchem Haushalt sie stammen, in der Öffentlichkeit treffen. Dies gilt ebenso weiterhin für zwei Hausstände, unabhängig von ihrer Größe. Beide Gruppenkonstellationen dürfen in Gaststätten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Zu benachbarten Tischen beziehungsweise Gruppen gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Private Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen bedürfen wie bisher eines Hygienekonzepts.
Kitas öffnen wieder für alle Kinder
Der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertagesstätten geht ab dem 6. Juli in den Normalbetrieb über. Damit läuft die Notbetreuung aus und der Anspruch besonderer Berufsgruppen auf einen uneingeschränkten Notbetreuungsplatz entfällt. Voraussetzung für die Betreuung und das Betreten der Kita ist, dass das Kind sowie alle Mitglieder des gleichen Haushaltes vollständig symptomfrei sind.
Zusammen sporteln
Auch Kontaktsport ist wieder möglich. Seit Donnerstag, 11. Juni darf dieser in Gruppen bis zu 10 Personen oder aus zwei Hausständen auch bei Unterschreitung des Mindestabstands durchgeführt werden. Auch Umkleidekabinen und Duschen dürfen wieder genutzt werden. Derzeit finden auf und in den Bad Nauheimer Sportanlagen und -hallen die Vorbereitungen dafür statt. Die Sportler*innen werden gebeten, auf die Hinweisschilder zu achten. Sportereignisse dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Das Land Hessen empfiehlt, Teilnehmerlisten bei Training und Wettkampf zu führen. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 16. August. Die Vereins-, Gemeinschafts- und Gesellschaftsräume in allen Sportstätten, im Waldstadion, auf den Plätzen in Rödgen, Wisselsheim, Schwalheim und Steinfurth, in der 3-Feld-Halle am Solebecken, der Frauenwaldhalle, der Sporthalle Steinfurth und in der Mehrzweckhalle in Schwalheim, bleiben weiterhin geschlossen.
Usa-Wellenbad: Entscheidung kommt
Ab dem 15. Juni dürfen Schwimmbäder unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder für Publikum öffnen. „Über die Öffnung des Hallen- und Freibades des Usa-Wellenbades entscheidet die Verbandsversammlung des Schwimmbades in Kürze. Um den Badebetrieb wieder zu ermöglichen und Hygienekonzepte umzusetzen, benötigen wir etwas Vorlaufzeit“, erklärt Erster Stadtrat Peter Krank.
Teilnehmerlisten bei Gottesdiensten
Bei religiösen Veranstaltungen müssen die Glaubensgemeinschaften in Eigenregie Anwesenheitslisten führen, damit im Falle einer Infektion die Betroffenen informiert werden können. Es besteht für die Teilnehmer*innen eine Pflicht zur Eintragung. Dies gilt für alle Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften wie Gottesdienste oder Trauerfeiern.
Maskenpflicht im Bad Nauheimer Bahnhof
Mund-und-Nasen-Schutz gilt jetzt auch in Bahnhöfen. Im Bad Nauheimer Bahnhof muss daher im Gebäude, in der Unterführung und am Gleis ab sofort eine Maske getragen werden. Die Tragepflicht in den Zügen und Bussen bleibt weiterhin bestehen.