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erweiterte Außenbewirtung, keine Parkgebühren

Update #063
4. Juni 2020

Mehr Gäste bewirten können
„Seit Kurzem dürfen unsere Gastronomen wieder öffnen und auch die Außenbewirtung aufnehmen. Um sie dabei zu unterstützen und da es wichtig ist, Zusammenkünfte von Menschen ins Freie zu verlegen, haben wir geprüft, welche Gastronomiebetriebe ihre Außenbewirtungsflächen erweitern können. Dadurch ist es möglich, mehr Gäste unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu bedienen. Unsere Mitarbeiter der Ordnungsbehörde haben bereits zu Beginn der Öffnung die Betriebe kontaktiert, bei denen die örtlichen Gegebenheiten eine Ausweitung zulassen. Lösungen konnten unkompliziert gefunden werden. Gleichzeitig sind auch Gastronomen mit dieser Frage an uns herangetreten“, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß.

Voraussetzungen dafür sind, dass Rettungswege für Feuerwehr und Krankenwagen frei bleiben, wie beispielsweise in der Stresemannstraße und die Platzverhältnisse es zulassen. So eignet sich ein schmaler Gehweg nicht, da Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen hindernisfrei passieren müssen.

Gastronomiebetriebe, die eine Möglichkeit sehen, ihre Außenbewirtungsfläche zu erweitern, können sich an die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde wenden. „Wir prüfen gerne, ob im Einzelfall eine Ausweitung möglich ist“, sagt Ordnungsdezernent Peter Krank. Zu diesem Thema kann Benjamin Witt vom Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Brandschutz unter 06032/343-236 oder per Mail an benjamin.witt@bad-nauheim.de kontaktiert werden.

Bürgermeister Klaus Kreß hat zudem im Mai mitgeteilt, dass den Bad Nauheimer Einzelhändlern und Gastronomen die Gebühr für die Sondernutzung - für die Warenpräsentation oder Außenbewirtungsflächen - für die Zeit der Corona-Beschränkungen erlassen wird. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird die Aussetzung der Gebühren bis Ende dieses Jahres ausgeweitet.

Keine Gebühren auf den großen Parkplätzen
Verkehrsdezernent Peter Krank teilt mit, dass auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf den Parkplätzen „Am Großen Teich“ in der Frankfurter Straße, „Bahnhof Nord“ und auf dem Parkdeck in der Schwalheimer Straße an Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen kostenfrei geparkt werden darf. „Die Landesverordnung ermöglicht derzeit Sonntagsöffnungen für den Einzelhandel. Um einen Anreiz zu schaffen, die Bad Nauheimer Innenstadt an diesen Tagen zu besuchen, diese aber gleichzeitig vom Verkehr zu entlasten, entfällt die Parkgebühr für die großen Parkplätze. Um zudem einfach und kostenlos in die Innenstadt zu kommen, sind auch die Fahrten mit dem Stadtbus an Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen kostenfrei“, sagt Krank. Die Gebührenpflicht entfällt ab dem kommenden Wochenende, 6. und 7. Juni, und gilt zunächst bis zum 30. September.