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2,5 Millionen Euro Soforthilfe für Bad Nauheimer Betriebe

Update #055
7. Mai 2020

Stadt bringt Wirtschaftsförderungsprogramm auf den Weg
Unter dem Arbeitstitel „Corona Wirtschaftsförderung Bad Nauheim“ hat der Magistrat, auf Initiative von Bürgermeister Klaus Kreß, am Dienstag ein Soforthilfeprogramm für Betriebe der Gesundheitsstadt beschlossen. Die Gewerbetreibenden und Selbstständigen gehören zu den Leidtragenden der Krise. Durch die finanzielle Belastung während der Pandemie nehmen viele von ihnen großen wirtschaftlichen Schaden. Ziel ist es, die rund 550 Bad Nauheimer Unternehmen, insbesondere in der Innenstadt, in dieser schwierigen Zeit nicht alleine zu lassen und ihnen mit einem 2,5 Millionen Euro umfassenden Fördertopf schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten.

„Es gilt, die Attraktivität von Bad Nauheim zu erhalten. Es geht um Arbeitsplätze, um Familien, die hierher gezogen sind, um Touristen und Kurgäste. Das ist nicht nur ein Programm für die Wirtschaftsförderung, sondern für die gesamte Stadtgesellschaft. Ich möchte nicht vor der Situation stehen, dass wir in ein paar Monaten überall Schilder mit der Aufschrift ‚geschlossen wegen Geschäftsaufgabe‘ lesen müssen. Daher müssen wir uns antizyklisch verhalten und Geld in die Hand nehmen. Und zwar jetzt und nicht irgendwann“, unterstreicht Bürgermeister und Wirtschaftsförderer Klaus Kreß.

Höhe der Zuwendung
Das kommunale Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe. Die Höhe der finanziellen Zuwendung wird dabei auf Grundlage der Nettomiete bemessen. Sie wird in Höhe von 50 Prozent der Nettomiete der gewerblichen Räume für einen Zeitraum von drei Monaten, maximal jedoch für eine monatliche Miete von 3.000 Euro, gewährt. Die Zuwendungshöhe für einen Betrieb beträgt somit maximal 4.500 Euro. Bei Antragstellern, die für ihre Betriebsräume keine Mietzahlungen zu leisten haben, da sich diese im Privat- oder Firmeneigentum befinden, wird eine fiktive Nettomiete von 10 Euro je Quadratmeter zugrunde gelegt, höchstens jedoch 3.000 Euro im Monat. Bei Antragstellern, die keine gewerblichen Räumlichkeiten nutzen, weil sie etwa Dienstleistungen außer Haus anbieten, wird eine fiktive Nettomiete von maximal 1.000 Euro zugrunde gelegt.

Zuschussberechtigte Betriebe
Jürgen Patscha, städtischer Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, erläutert: „Zuschussberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Bad Nauheim, die aufgrund der Bundes- und Landesverordnungen ihre Betriebe schließen mussten oder ihnen erhebliche Einschränkungen auferlegt wurden. Voraussetzung für die Gewährung ist auch ein Rückgang des Nettoumsatzes um mindestens 50 Prozent oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Diese müssen zudem durch die Corona-Pandemie bedingt sein.“

Die betroffenen Betriebe sind unter anderem den Branchenkategorien Gastronomie, Einzelhandel (ausgenommen Lebensmitteleinzelhandel), Dienstleistung im Bereich Kosmetik und Wellness (beispielsweise Friseur, Nagelstudio, Tattoo-Studio), Dienstleistung im Bereich Gesundheit und Sport (beispielsweise Physiotherapeuten, Fitness-Studios), Hotels und Beherbergungsbetriebe (ausgenommen Ferienwohnungen) und sonstige wie Künstler, Fahrschulen, Seminaranbieter, Reisebüros, etc. zuzuordnen.

„In den vergangenen Jahren haben wir massive städtische Investitionen in die Infrastruktur und zu Gunsten des Einzelhandels und der Gastronomie getätigt. Durch die Förderprogramme „Städtischer Denkmalschutz“ und „Lokale Ökonomie“ sowie durch eine Vielzahl direkter Investitionen, zum Beispiel der Umbau der Stresemann- oder Hauptstraße, hat sich die Innenstadt zu einem pulsierenden Quartier entwickelt und verzeichnet kaum Leerstand. Mit dem Soforthilfeprogramm wollen wir die belebte Innenstadt und die ausgewogene Durchmischung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben aufrechterhalten und Leerstände vermeiden“, betont der Rathauschef.

Kommunalaufsicht und Stadtverordnetenversammlung müssen noch zustimmen
Aktuell verfügt die Stadt über liquide Mittel von rund 8 Millionen Euro. Die benötigten Mittel sollen als außerordentlicher Aufwand in einer außerordentlichen Situation bewertet werden. Bei der Beratung des Nachtragshaushalts 2020 muss überlegt werden, was wirklich benötigt wird oder aufgeschoben werden kann. Der Thermenneubau ist nicht gefährdet, da dieser kreditfinanziert ist. Das vorletzte Wort hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai, das letzte die Kommunalaufsicht.

Zuschuss beantragen
Der Antrag für das Soforthilfeprogramm „Corona Wirtschaftsförderung Bad Nauheim“ wird ab dem 1. Juni auf der städtischen Website www.bad-nauheim.de unter wirtschaftsstark/corona zu finden sein. Betroffene Betriebe, die die Voraussetzungen erfüllen, können den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an den Fachbereich Stadtentwicklung senden. „Wir werden die Prüfung der Unterlagen und die Auszahlung der Zuwendung möglichst kurzfristig abarbeiten, um eine schnelle Unterstützung zu ermöglichen. Bitte fügen Sie dem Antrag, sofern vorhanden, auch einen Nachweis über eine bereits erfolgte Zuschussbewilligung im Rahmen der Soforthilfe des Landes Hessen bei. Hierdurch kann eine vertiefende Prüfung der Voraussetzungen entfallen und die Auszahlung schneller erfolgen. Den Gesamtbetrag überweisen wir anschließend als Einmalzahlung direkt auf das Konto des Antragstellers“, sagt Patscha.