KI hält die Stadt sauber
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KI hält die Stadt sauber

Wildmüllblitzer bekämpfen illegale Müllablagerung
1. September 2026

Wildmüllblitzer erkennen datenschutzkonform mithilfe von künstlicher Intelligenz illegale Müllablagerungen und helfen dabei, die Verursacher zur Verantwortung ziehen. Wertstoffsammelstelle in der Schwalheimer Straße und ortsveränderbare Mobileinheit bilden Pilotbereich. Im Stadtgebiet werden an einer stark frequentierten Wertstoffinsel an der Schwalheimer Straße und anderen neuralgischen Punkten seit letzter Woche erstmals Wildmüllblitzer eingesetzt. Das System unterstützt die Stadt dabei, illegale Ablagerungen zu dokumentieren und Verstöße konsequent zu verfolgen.

„Als Gesundheitsstadt legen wir einen hohen Wert auf Sauberkeit und einen gepflegten öffentlichen Raum. Illegale Müllablagerungen beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität und belasten die Allgemeinheit“, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß und ordnet ein: „Der Wildmüllblitzer ist ein zeitgemäßes Instrument, um Verstöße gezielt zu dokumentieren und Verursacher konsequent zur Verantwortung zu ziehen – datenschutzgerecht und mit Augenmaß.“

KI - datenschutzkonform und mit Augenmaß eingesetzt

Die technische Lösung nutzt Kameras und automatische Bilderkennung. Dabei prüft die eingesetzte KI die Aufnahmen schematisch auf typische Merkmale eines möglichen Ablagevorgangs, zum Beispiel das Ablegen oder Zurücklassen größerer Gegenstände und Müllsäcke. Erkennt sie ein entsprechendes Muster, markiert sie den Vorgang als Verdachtsfall und löst die Sicherung einer kurzen Bildsequenz aus. Die KI trifft dabei keine Entscheidung über die weitere Verfolgung und legt auch kein fortlaufendes Bildarchiv an. Die rechtliche Bewertung übernimmt autorisiertes und geschultes Personal der Stadt.

Menschen überprüfen KI-Ergebnis

Der weitere Prozess in der Verwaltung läuft anschließend in mehreren Schritten ab: Zunächst wird der Verdachtsfall durch Mitarbeitende gesichtet. Dabei werden die für die Prüfung erforderlichen verpixelten Bildbereiche stufenweise freigegeben. Anschließend wird geprüft, ob der konkrete Ablagevorgang bestätigt werden kann. Dann erst wird eine mögliche Zuordnung zu einer Person oder einem Fahrzeug geprüft, bevor die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Bearbeitung erfüllt sind. „Wir gehen mit Augenmaß und schrittweise vor, weil uns das Vertrauen der Menschen in der Stadt wichtig ist“, erklärt Steffen Schneider, Fachbereichsleiter Kur- und Servicebetrieb. Menschen, die sich im entsprechenden Bereich aufhalten oder hier entlang spazieren, werden zu keinem Zeitpunkt aufgezeichnet. Selbst bei einem Vergehen werden nicht benötigte Bilddaten gelöscht.

Smart-City-Lösung im Team

„Gemeinsam mit der Stadt Bad Nauheim haben wir diese Lösung entwickelt und setzen sie hier erstmals als Pilotprojekt ein. Der Wildmüllblitzer zeigt, wie Smart-City-Technologien konkrete Probleme im Alltag einer Stadt lösen können. Von Beginn an haben wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen in die Entwicklung einbezogen – mit anlassbezogener Speicherung, stufenweiser Bildfreigabe und dem Schutz unbeteiligter Personen“, erklären Benjamin Woite und Viktor Fischer, Celective GmbH. Das enge Zusammenspiel der zuständigen Fachdienstleiterin Stadtreinigung, Christina Bamberger, der Entwickler der Celective GmbH und des externen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Nauheim, Rechtsanwalt Konrad Dörner, war ein entscheidender Faktor für das Gelingen des Projekts. Der Kontakt zur Celective GmbH und ihrer Lösung entstand über das Netzwerk des Coworking Space und Gründerzentrums „Work Nouveau“.

Lösung wird künftig weiterentwickelt

Mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung sind die Voraussetzungen geschaffen, das System künftig auch an weiteren bekannten Problemstellen in Bad Nauheim einzusetzen. Weitere mobil wechselnde Wildmüllblitzer sind vorgesehen. Auch hinsichtlich der Funktionalität wird die Lösung weiterentwickelt - aktuell arbeiten wir daran gearbeitet, die Information unmittelbar an die Hilfspolizei weiterzugeben, um ein frühes Einschreiten zu ermöglichen und nachträgliche Ermittlungsarbeit zu reduzieren“, erklärt Fachdienstleiterin Stadtreinigung, Christina Bamberger.

Ordnungsrechtlicher Hintergrund: Bußgeldtatbestand

Wer Abfälle illegal ablagert, muss mit teuren Folgen rechnen. Je nach Art und Umfang des Verstoßes können Bußgelder bis zu 500 Euro verhängt werden. Hinzukommen die Kosten für die Entsorgung inklusive der Erstattung der dazu eingesetzten Maschinen und Personalkosten. Damit kann ein Vergehen schnell eine vierstellige Zahlung zur Folge haben. Kann die verursachende Person ermittelt werden, erfolgt die Entsorgung nicht auf Kosten der Allgemeinheit im Rahmen der Abfallgebühren.