Die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren und in den nächsten Tagen erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dieser beantragen viele ihre Briefwahlunterlagen oder kommen zum Rathaus, um die Briefwahl vor Ort vorzunehmen. „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen wahrscheinlich frühestens ab dem 5. Februar 2025 erfolgen können“, erklärt Carsten Grotegut, Fachdienstleiter Bürgerbüro und Standesamt. Grund dafür ist der bundesweite Druck der Stimmzettel. Da erst Ende Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen, können in ganz Deutschland auch erst dann die Stimmzettel gedruckt und anschließend an die Gemeinden ausgeliefert werden. Die vorgezogenen Neuwahlen bedingen diese verkürzten Fristen.
Versand erst nach Erhalt der Stimmzettel möglich
„Wir bitten daher um Verständnis, dass die Ausstellung der Briefwahlunterlagen nicht vor der sechsten Kalenderwoche möglich ist. Sobald wir die Stimmzettel erhalten haben, werden die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich verschickt“, erläutert Grotegut. Bei der letzten Bundestagswahl stellte die Stadtverwaltung Bad Nauheim über 10.000 Briefwahlunterlagen aus. „Das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen im Bad Nauheimer Rathaus ist ebenfalls nicht vor Anfang Februar möglich, da auch dafür der Stimmzettel erforderlich ist“, ergänzt Grotegut.
Wahlbenachrichtigungen werden Mitte Januar versendet
Die Wahlbenachrichtigungen, mit denen die Briefwahl beantragt werden kann, sind bereits ab Mitte Januar im Versand. Diese enthalten ein Formular auf der Rückseite, welches für die Anforderung der Briefwahlunterlagen genutzt werden kann. Alternativ kann die Beantragung auch formlos per Schreiben oder E-Mail erfolgen.
„Wir bitten alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt umgehend auszufüllen und rechtzeitig zurückzusenden, um eine fristgerechte Auszählung sicherzustellen.“ Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Besonders der Versand ins Ausland und der Rückversand nehmen zusätzliche Zeit in Anspruch. „Ins außer-europäische Ausland werden wir die Briefwahlunterlagen per Luftpost versenden“, berichtet Grotegut.
Info: Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihren Wahlschein über unsere Website online zu beantragen. Alle Wahlberechtigten können aber auch regulär am Wahl-Sonntag, den 23. Februar, in den Bad Nauheimer Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr wählen.