Patientenverfügung | © pixabay
bürgernah

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Nächste Informationsveranstaltung am 24. Mai in Bad Nauheim
16. Mai 2022

Frei nach dem Motto „In guten Zeiten schon an schlechte denken und Vorsorge treffen“ bietet das Familienbüro der Stadt Bad Nauheim am 24. Mai (Dienstag) erneut eine Infoveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an. Die Veranstaltung findet von 18 Uhr bis ca. 19:30 Uhr im Erika-Pitzer-Begegnungszentrum, Blücherstraße 23, statt.

Was muss ich bei einer Vorsorgevollmacht beachten? Was ist eine Betreuungsverfügung und worin unterscheidet sie sich von einer Vorsorgevollmacht? Wann ist eine Patientenverfügung erforderlich? Diese Fragen bewegen viele Menschen. Eine Vorsorgevollmacht regelt alles für den „Fall der Fälle“ und ist auch bereits für junge Leute wichtig.

Gestützt auf ihre langjährige Erfahrung gibt Gabriele Zeeb, die ehemalige Leiterin der Betreuungsbehörde des Wetteraukreises, fundierte Erläuterungen, Hintergrundinformationen und praxisnahe Antworten auf persönliche Fragen.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bei Interesse wird bis zum 23. Mai um Anmeldung gebeten, per E-Mail an katja.augustin@bad-nauheim.de oder telefonisch unter 06032-343 574. Das Familienbüro bittet dabei auch um Angabe von Vor- und Nachnamen, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mailadresse. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend.