Charta der Vielfalt | © Magistrat
bürgernah

Für Vielfalt im Arbeitsleben

Stadt Bad Nauheim unterzeichnet Charta der Vielfalt – Diversity im Arbeitsalltag
16. Oktober 2019

„Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt möchten wir deutlich machen, dass die Stadt Bad Nauheim ein vorurteilsfreier Arbeitgeber ist und für ein offenes Arbeitsumfeld steht. Wir wollen Vielfalt in jeder Richtung eine größere Gewichtung geben, im Hinblick auf unsere Belegschaft und auf die Bedürfnisse unserer Bürger*innen und Partner*innen“, betont Bürgermeister Klaus Kreß, als er die Urkunde präsentiert.

Die Charta der Vielfalt wurde 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist die Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie will die Anerkennung, Bedeutung und Einbeziehung von Diversität in der Arbeitswelt in Deutschland voranbringen. Inzwischen machen mehr als 3.000 Unternehmen mit.

„Wir gehen damit freiwillig die Verpflichtung ein, Diversity zum festen Bestandteil unserer Organisationskultur zu machen. Alle Mitarbeiter*innen sollen Wertschätzung erfahren - unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und Identität sowie Behinderung“, sagt Frauenbeauftragte Patricia Mayer und Matthias Wieliki, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit, ergänzt, "unsere Mitarbeiter*innen haben vielfältige Talente. Die Anerkennung und Förderung dieser Potenziale schafft persönlichen Entfaltungsspielraum sowie Zufriedenheit einerseits und wirtschaftliche Vorteile für den Arbeitgeber andererseits.“

Konkret sollen beispielsweise die internen Personalprozesse überprüft werden, so dass diese den Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen und gleichzeitig dem Leistungsanspruch der Stadtverwaltung gerecht werden. Vielfältig zusammengesetzte Belegschaften können effektiver auf die Bedürfnisse und Anliegen unterschiedlicher Bürger*innen eingehen. Die Charta der Vielfalt, deren Unterzeichnung auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurückgeht, soll dabei für eine stärkere Verpflichtung zur Umsetzung bei allen Verantwortlichen sorgen.