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Dauerpark-genehmigung

für Rehapatienten

Dauerparkgenehmigung für Rehapatienten

In Bad Nauheim gibt es die Möglichkeit auf den Parkplätzen „Großer Teich“, „Bahnhof Nord“ und „Schwalheimer Straße“ für 3 Euro pro Tag zu parken. 

Eine Parkgenehmigung für die Parkplätze können Sie bequem über das Online-Portal oder per Mail  (verkehr@bad-nauheim.de) beantragen.

Nachdem Sie die Parkgenehmigung über das Online-Portal oder per Mail beantragt haben, bekommen Sie automatisch eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Mail/Ihres Antrags. 

Wenn wir Ihre Angaben überprüft haben, hinterlegen wir Ihr KFZ-Kennzeichen in unserem System. So können die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sehen, dass Sie eine Parkgenehmigung für den jeweiligen Parkplatz haben. Sie müssen also nichts im Fahrzeug auslegen. 

Nach Überprüfung der Angaben und Eingabe Ihres KFZ-Kennzeichens in unser System senden wir Ihnen eine Mail, mit der Bestätigung, dass Sie für den Zeitraum Ihres Aufenthalts auf einem der Parkplätze parken können. Sie können bei allen drei Parkplätzen jederzeit Ein- und Ausfahren, da diese unbeschrankt sind. Auf den jeweiligen Parkplätzen können Sie sich einen freien Parkplatz aussuchen. 

Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach Ablauf der Parkzeit, sollte eine Verlängerung benötigt werden können Sie dies ebenfalls über das Online-Portal beantragen oder uns eine Mail schreiben. 

Bei Fragen, Änderungen oder Verkürzung der Parkzeit melden Sie sich bitte unter verkehr@bad-nauheim.de bei uns. 

Großraumparkplätze in Bad Nauheim

Parkplatz „Am großen Teich“

Frankfurter Straße 105,
61231 Bad Nauheim 
 

Parkplatz „Bahnhof Nord“

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 22,
61231 Bad Nauheim
 

Parkdeck „Schwalheimer Straße“

Schwalheimer Straße 76,
61231 Bad Nauheim

(Einfahrt in der Straße „Am Gradierwerk“) 


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"

Justin Richter | © Magistrat

Justin Richter

Straßenverkehrsbehörde

+49 (0) 6032 343-354 +49 (0) 6032 343-246 justin.richter@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03
Stefan Hofmann

Stefan Hofmann

Straßenverkehrsbehörde

+49 (0) 6032 343-204 +49 (0) 6032 343-246 stefan.hofmann@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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