1. Grundsätze:
1.1. § 47, Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz: Verkehr mit Taxen
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
2. Erlaubnis-Verfahren:
Anhörung verschiedener Fachbehörden und Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Erlaubnisbehörde.
2.1. Antragstellung:
Der Antrag ist bei dem Gewerbeamt Bad Nauheim zu stellen.
2.2. Antragsunterlagen:
1.1. § 47, Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz: Verkehr mit Taxen
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
2. Erlaubnis-Verfahren:
Anhörung verschiedener Fachbehörden und Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Erlaubnisbehörde.
2.1. Antragstellung:
Der Antrag ist bei dem Gewerbeamt Bad Nauheim zu stellen.
2.2. Antragsunterlagen:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerblichen Zentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen-Mietwagenverkehrs
Weitere betreute Dienstleistungen

