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Gewerbeordnung, Ordnungsvorschriften
Fachdienst 5.2
Gewerbetreibende, die eine offene Verkaufsstelle, eine Gaststätte oder eine sonstige - und jedermann zugängliche - Betriebsstätte führen, haben ihren ausgeschriebenen Vor- und Zunamen am Eingang anzubringen.

Ebenso müssen Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.

Die Eintragungsvoraussetzungen in das Handelsregister können beim Amtsgericht Frieberg, Tel. 06031-603151, 61169 Friedberg/Hessen eingeholt werden.

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