Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke zu verwenden, die Sie beim Gewerbeamt erhalten können.
Im allgemeinen wird die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes bei persönlicher Vorsprache per Direkteingabe in den PC vorgenommen.
Im allgemeinen wird die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes bei persönlicher Vorsprache per Direkteingabe in den PC vorgenommen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug (Amtsgericht)
- Bei einer GmbH i.G. eine Abschrift des notariellen Vertrages
Weitere betreute Dienstleistungen

