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Gewerbemeldung, Form der Anzeige
Fachdienst 5.2
Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke zu verwenden, die Sie beim Gewerbeamt erhalten können.

Im allgemeinen wird die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes bei persönlicher Vorsprache per Direkteingabe in den PC vorgenommen.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug (Amtsgericht)
  • Bei einer GmbH i.G. eine Abschrift des notariellen Vertrages

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