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Gewerbeanzeige, Aufgabe der Behörde
Fachdienst 5.2
Auf Verlangen bescheinigt die Behörde den Empfang der Gewerbeanzeige, wobei diese Bescheinigung allerdings gebührenpflichtig ist.

Folgende Stellen werden von der Gewerbebehörde verständigt:
  • Finanzamt
  • Steuerabteilung der Stadt Bad Nauheim
  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Eichamt
  • Registergericht
  • Landesverband der Berufsgenossenschaften
  • AOK
  • Statistisches Landesamt
  • Arbeitsamt
  • Amt für Gefahrgutüberwachung
  • Landratsamt
Eine gesonderte Anzeige für das Finanzamt ist nicht erforderlich.

Kosten
Die Gebühr für die Bestätigung der Gewerbean-, Um- oder Abmeldung beträgt 17,50 Euro.

Weitere betreute Dienstleistungen

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