Auf Verlangen bescheinigt die Behörde den Empfang der Gewerbeanzeige, wobei diese Bescheinigung allerdings gebührenpflichtig ist.
Folgende Stellen werden von der Gewerbebehörde verständigt:
Folgende Stellen werden von der Gewerbebehörde verständigt:
- Finanzamt
- Steuerabteilung der Stadt Bad Nauheim
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Eichamt
- Registergericht
- Landesverband der Berufsgenossenschaften
- AOK
- Statistisches Landesamt
- Arbeitsamt
- Amt für Gefahrgutüberwachung
- Landratsamt
Kosten
Die Gebühr für die Bestätigung der Gewerbean-, Um- oder Abmeldung beträgt 17,50 Euro.
Weitere betreute Dienstleistungen

