Bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe sind gemäß §14 GewO folgende Merkmale anzuzeigen:
- der Beginn der Tätigkeit
- eine Veränderung in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt hat oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
- eine Verlegungen des Gewerbestandortes innerhalb der Gemeinde
- die Beendigung
Weitere betreute Dienstleistungen

