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Gewerbeanzeige
Fachdienst 5.2
Bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe sind gemäß §14 GewO folgende Merkmale anzuzeigen:
  • der Beginn der Tätigkeit
  • eine Veränderung in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt hat oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  • eine Verlegungen des Gewerbestandortes innerhalb der Gemeinde
  • die Beendigung

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