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Öffentliche Ordnung & Straßenverkehrsbehörde
Fachdienst 5.2

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fachdienst kümmern sich um die Bewahrung und Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Vorbeugender Brandschutz und Gefahrenabwehr gehören ebenso in den Zuständigkeitsbereich wie Zivil- und Katastrophenschutz. Auch die Angelegenheiten der Gewerbebetriebe werden hier bearbeitet.

Verkehrslenkung und -regelung, Kontrolle der Einhaltung von Ge- und Verboten im ruhenden und fließenden Verkehr und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde. Außerdem werden Genehmigungen zu Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum erteilt und die öffentlichen Parkflächen bewirtschaftet und betreut.

Allgemeine Informationen
Leitung:
Rainer Hartmann
e-Mail: rainer.hartmann@bad-nauheim.de

Adresse:
Rathaus, Parkstrasse 36 - 38, 3. OG
Bushaltestelle "Rathaus", Friedrichstrasse,
Linien 09, 10, 11, 14, 15, 300, 5952
Tel. 06032-343-243 oder -393, Fax 06032-343-246

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung


Betreute Dienstleistungen

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