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Festsetzung der Steuern und Abgaben für 2010
Fachdienst 3.1
Amtliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Steuern und Abgaben
für das Kalenderjahr 2010

Gemäß § 27 (3) des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), können Steuern und Abgaben durch Amtliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Für folgende Steuern und Abgaben wird auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2010 verzichtet:
  • Grundbesitzabgaben
    Grundsteuer A und B
    Müllgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Regenwassergebühr
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnsitzsteuer
Für alle Steuerschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden durch diese Amtliche Bekanntmachung die Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2010 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2009 veranlagten Höhe und den Raten festgesetzt. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid.

Gemäß den Bestimmungen des § 114f Abs.1 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung gelten die für das Kalenderjahr 2009 festgesetzten Hebesätze von 260 v.H. für die Grundsteuer A und 290 v.H. für die Grundsteuer B unverändert weiter.

Grundlage für die Zahlungen der Steuern und Abgaben sind die Beträge, die mit dem zuletzt erteilten Steuer- und Abgabenbescheid für das Kalenderjahr 2009 festgesetzt wurden.

Die vierteljährlichen Raten der Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2010 sind am 15.02.2010, 15.05.2010, 15.08.2010 und 15.11.2010 fällig.

Für Jahreszahler sind die Steuern und Abgaben in einer Summe zum 01.07.2010 fällig.

Soweit beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/Kasse) Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die fälligen Raten abgebucht.

Alle Steuerzahler, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die Steuern und Abgaben termingerecht zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Mit dem Tag der Amtlichen Bekanntmachung treten für die Steuer- und Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bad Bauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/ Steuern und Abgaben), Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, erhoben werden.


Bad Nauheim, den 09.01.2010

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
gez. Armin Häuser
Erster Stadtrat


Erinnerung: Zahlungstermine für Steuern / Gebühren

Bad Nauheims Erster Stadtrat Armin Häuser weist nochmals darauf hin, dass mit Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung am 09.01.2010 die Festsetzung der kommunalen Steuern und Gebühren der Stadt Bad Nauheim für das Jahr 2010 veröffentlicht wurde. Auf die Versendung von neuen Steuerbescheiden konnte verzichtet werden, da sich die Bemessungsgrund-lagen (Steuer- und Gebührensätze) nicht geändert haben. Die Bescheide der Vorjahre behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Beträge und Zahlungstermine können dem zuletzt erteilten Steuerbescheid entnommen werden, so der Erste Stadtrat weiter. Sollten im Einzelfall Änderungen eintreten, so werden selbstverständlich neue Steuerbescheide erteilt. Um Mahn- und Säumniszuschläge zu vermeiden, bittet Armin Häuser um rechtzeitige Überweisung der Beträge, die erstmals am 15.02.2010 fällig werden. Weitere Zahlungstermine sind, wie gewohnt, der 15.05., 15.08. und 15.11.2010. Steuerpflichtige, die ihre Steuern / Gebühren in einem Jahresbetrag zahlen, haben die Beträge zum 01.07.2010 zu entrichten.

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