Sie haben Ihr Eigentum - Wohnung, Haus oder Grundstück - veräußert oder Sie haben in Bad Nauheim Eigentum erworben?
Bitte beachten Sie, dass die Steuerabteilung nicht unmittelbar durch das Grundbuchamt über Eigentumsveränderungen informiert wird, sondern in der Regel erst erheblich später durch das Finanzamt darüber Kenntnis erhält. Deshalb sollten Sie dies der Steuerabteilung unverzüglich mitteilen. Dies gilt ebenso für Änderungen der Anschrift.
Vorab eine Information über die Grundsteuer
Nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass die Grundsteuer für das Jahr, in dem die Veräußerung erfolgte, noch von den bisherigen Eigentümern - bzw. dem bisherigen Eigentümer - zu entrichten ist. Unabhängig davon besteht ein privatrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Käufer und Verkäufer.
Verfahrensweise der Stadt Bad Nauheim
Wenn uns mit einem von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll schriftlich mitgeteilt wird, dass eine vorzeitige Umschreibung vorgenommen werden soll - unter Angabe des Übergabedatums, Namen und Anschriften beider Parteien (abweichende Anschriften beachten!) - kann ab diesem Monat ein vorgezogener Eigentumswechsel stattfinden. Ein Vordruck ist im Steueramt erhältlich. Hiervon ausgenommen sind alle der Grundsteuer A unterliegenden Grundstücke wie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Hier wird grundsätzlich bis zur Bekanntgabe durch das Finanzamt kein Eigentumswechsel im steuerlichen Sinn vorgenommen. Unter Umständen kann dies bis zu 2 Jahre dauern. Zuviel gezahlte Steuern werden Ihnen aber in jedem Fall erstattet. Bei Nießbrauch setzen Sie sich bitte nach Eigentumsübergang mit uns in Verbindung
Benutzungsgebühren
Die Gebühren für Müllabfuhr und Regenwassergebühr (Kernstadt und alle Stadtteile) und Straßenreinigung (nur Kernstadt) gehen ebenfalls ab dem tatsächlichen Eigentumsübergang auf den Käufer über.
Fälligkeiten
Die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr, Regenwassergebühr und Straßenreinigung, s. unter Abgaben) sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die fälligen Beträge entnehmen Sie bitte dem letzten Bescheid. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden
Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeiten zu leisten. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen einer Abgabe nur Änderungsbescheide ergehen. Aus diesen Änderungsbescheiden ersehen Sie Ihre neuen Fälligkeiten. Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend in einem Jahresbetrag am 01.07. entrichtet werden.
Zahlung
Bitte machen Sie von der Möglichkeit des Lastschrift-Einzugsverfahrens Gebrauch. Zahlungen durch das Einzugsverfahren sind sicher und bequem. Die Steuern und Abgaben werden dann am Fälligkeitstag von Ihrem Konto eingezogen.
Ansprechpartner:
Katrin Friede, Tel. 06032-343-331, Fax 06032-343-336
e-Mail: katrin.friede@bad-nauheim.de
Linda Kozubek,Tel. 06032-343-257, Fax 06032-343-336
e-Mail: linda.kozubek@bad-nauheim.de
Andreas Scheld, Tel. 06032-343-258, Fax 06032-343-336
e-Mail: andreas.scheld@bad-nauheim.de
Bitte beachten Sie, dass die Steuerabteilung nicht unmittelbar durch das Grundbuchamt über Eigentumsveränderungen informiert wird, sondern in der Regel erst erheblich später durch das Finanzamt darüber Kenntnis erhält. Deshalb sollten Sie dies der Steuerabteilung unverzüglich mitteilen. Dies gilt ebenso für Änderungen der Anschrift.
Vorab eine Information über die Grundsteuer
Nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass die Grundsteuer für das Jahr, in dem die Veräußerung erfolgte, noch von den bisherigen Eigentümern - bzw. dem bisherigen Eigentümer - zu entrichten ist. Unabhängig davon besteht ein privatrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Käufer und Verkäufer.
Verfahrensweise der Stadt Bad Nauheim
Wenn uns mit einem von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll schriftlich mitgeteilt wird, dass eine vorzeitige Umschreibung vorgenommen werden soll - unter Angabe des Übergabedatums, Namen und Anschriften beider Parteien (abweichende Anschriften beachten!) - kann ab diesem Monat ein vorgezogener Eigentumswechsel stattfinden. Ein Vordruck ist im Steueramt erhältlich. Hiervon ausgenommen sind alle der Grundsteuer A unterliegenden Grundstücke wie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Hier wird grundsätzlich bis zur Bekanntgabe durch das Finanzamt kein Eigentumswechsel im steuerlichen Sinn vorgenommen. Unter Umständen kann dies bis zu 2 Jahre dauern. Zuviel gezahlte Steuern werden Ihnen aber in jedem Fall erstattet. Bei Nießbrauch setzen Sie sich bitte nach Eigentumsübergang mit uns in Verbindung
Benutzungsgebühren
Die Gebühren für Müllabfuhr und Regenwassergebühr (Kernstadt und alle Stadtteile) und Straßenreinigung (nur Kernstadt) gehen ebenfalls ab dem tatsächlichen Eigentumsübergang auf den Käufer über.
Fälligkeiten
Die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr, Regenwassergebühr und Straßenreinigung, s. unter Abgaben) sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die fälligen Beträge entnehmen Sie bitte dem letzten Bescheid. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden
Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeiten zu leisten. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen einer Abgabe nur Änderungsbescheide ergehen. Aus diesen Änderungsbescheiden ersehen Sie Ihre neuen Fälligkeiten. Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend in einem Jahresbetrag am 01.07. entrichtet werden.
Zahlung
Bitte machen Sie von der Möglichkeit des Lastschrift-Einzugsverfahrens Gebrauch. Zahlungen durch das Einzugsverfahren sind sicher und bequem. Die Steuern und Abgaben werden dann am Fälligkeitstag von Ihrem Konto eingezogen.
Ansprechpartner:
Katrin Friede, Tel. 06032-343-331, Fax 06032-343-336
e-Mail: katrin.friede@bad-nauheim.de
Linda Kozubek,Tel. 06032-343-257, Fax 06032-343-336
e-Mail: linda.kozubek@bad-nauheim.de
Andreas Scheld, Tel. 06032-343-258, Fax 06032-343-336
e-Mail: andreas.scheld@bad-nauheim.de
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