Beim Fachdienst "Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten" erhalten Sie bauplanungsrechtliche Auskünfte für den Bereich der Stadt Bad Nauheim. Des weiteren erhalten Sie Auskünfte der Gestaltungssatzungen für Bereiche der Kernstadt und das Baugebiet "Im Sichler" sowie zur Stellplatzsatzung.
Der Umfang der bauplanungsrechtlichen Auskünfte erstreckt sich auf die generelle Möglichkeit zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, d. h. die Bebaubarkeit und Nutzungsänderungen auf Grundstücken. Dies können insbesondere sein:
Der Umfang der Beratung zur Gestaltung link zu Gestaltungssatzung beinhaltet Hinweise zur Zulässigkeit von Anderungen oder Erneuerungen des äußeren Erscheinungsbildes von historisch wertvollen Gebäuden bzw. von Gebäuden im Baugebiet "Im Sichler". Dies können insbesondere sein:
Das Kreisbauamt des Wetteraukreises bietet ebenfalls eine allgemeine Bauberatung an. Das Kreisbauamt des Wetteraukreises ist als Baugenehmigungsbehörde ebenfalls einzuschalten, da es für bauliche Anlagen in der Regel eine Genehmigungspflicht gibt:
Genehmigungspflicht
Die Genehmigungspflicht begründet sich nach der Hessischen Bauordnung. Für viele altere Gebäude in Bad Nauheim gibt es auch eine Genehmigungspflicht nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Soweit nicht ausdrücklich eine Freistellung von der Baugenehmigungspflicht besteht, ist für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch und Beseitigung von baulichen Anlagen eine baurechtliche Genehmigung notwendig.
Das weitere Verfahren zu Baugenehmigungen liegt im Aufgabenbereich des Wetteraukreises. Auskünfte zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung, dem Verfahrensablauf und dergleichen erfolgen über das Kreisbauamt.
Ansprechpartner:
Heino Ganß, Tel. 06032-343-204, Zimmer 2.10
e-Mail: heino.ganss@bad-nauheim.de
Der Umfang der bauplanungsrechtlichen Auskünfte erstreckt sich auf die generelle Möglichkeit zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, d. h. die Bebaubarkeit und Nutzungsänderungen auf Grundstücken. Dies können insbesondere sein:
- der Neubau von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen,
- Erweiterung von Gebäuden und Errichtung von Garagen oder Kfz-Stellplätzen, Aufstellung von Gartenhütten, Schuppen oder dergleichen,
- aber auch Nutzungsänderungen wie z. B. die Umwandlung von Wohnräumen zur gewerblichen Nutzung.
Der Umfang der Beratung zur Gestaltung link zu Gestaltungssatzung beinhaltet Hinweise zur Zulässigkeit von Anderungen oder Erneuerungen des äußeren Erscheinungsbildes von historisch wertvollen Gebäuden bzw. von Gebäuden im Baugebiet "Im Sichler". Dies können insbesondere sein:
- die Erneuerung der Fassade (Putz, Farbgebung)
- der Einbau neuer Fenster und Balkongeländer
- die Erneuerung der Dachdeckung
- Neubau von Gebäuden
- Nutzungsänderung
Das Kreisbauamt des Wetteraukreises bietet ebenfalls eine allgemeine Bauberatung an. Das Kreisbauamt des Wetteraukreises ist als Baugenehmigungsbehörde ebenfalls einzuschalten, da es für bauliche Anlagen in der Regel eine Genehmigungspflicht gibt:
Genehmigungspflicht
Die Genehmigungspflicht begründet sich nach der Hessischen Bauordnung. Für viele altere Gebäude in Bad Nauheim gibt es auch eine Genehmigungspflicht nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Soweit nicht ausdrücklich eine Freistellung von der Baugenehmigungspflicht besteht, ist für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch und Beseitigung von baulichen Anlagen eine baurechtliche Genehmigung notwendig.
Das weitere Verfahren zu Baugenehmigungen liegt im Aufgabenbereich des Wetteraukreises. Auskünfte zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung, dem Verfahrensablauf und dergleichen erfolgen über das Kreisbauamt.
Ansprechpartner:
Heino Ganß, Tel. 06032-343-204, Zimmer 2.10
e-Mail: heino.ganss@bad-nauheim.de
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen zur Beratung mit, damit wir Ihnen eine qualifizierte Auskunft geben können:
- einen aktuellen Auszug der Flurkarte (erhältlich u. a. beim Katasteramt des Wetteraukreises)
- eine genaue Beschreibung des Vorhabens (u. a. mit Grundriss, Ansichten, …)
- Unterlagen zur Beurteilung der Umgebung, soweit kein Bebauungsplan vorhanden ist (z. B. Fotos der Straßenabwicklung, auch mit gegenüberliegenden Gebäuden).
Weitere betreute Dienstleistungen
Anliegen der Wirtschaftsförderung
Bebauungspläne (Bauleitplanung)
Flächennutzungsplan (Bauleitplanung)
Gestaltungssatzung
Kauf eines Gewerbegrundstücks
Stellplatzsatzung
Verkehrsplanung
Wochenmarkt
Workshop Trinkkuranlage
Zuständigkeit anderer Fachbehöden
