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Ummeldung nach dem Meldegesetz - innerhalb von Bad Nauheim
Fachdienst 1.3
Wenn Sie innerhalb Bad Nauheims umziehen, melden Sie sich bitte innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro um.

Gundsätzlich meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung, bzw. der Gerichtsbeschluss, ist mitzubringen.

Grundsätzlich ist der Ummeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst unterschreiben - bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status im Hinblick auf Haupt-/Nebenwohnung.

Benötigte Unterlagen
  • Ummeldeformular: erhältlich beim Bürgerbüro oder in Schreibwarengeschäften.
  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) der anzumeldenden Personen, insbesondere Personalausweis wegen Anschriftenänderung.

Kosten
kostenfrei

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