Wer in Bad Nauheim nur eine Nebenwohnung hat, sollte den Antrag bei der Behörde am Ort der Hauptwohnung stellen; dies ist einfacher und zweckmäßiger.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht nach dem Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können. Benötigen Jugendliche unter 16 Jahren einen Ausweis, so wird bis zum 12. Lebensjahr im allgemeinen ein Kinderreisepass nach den für Pässe geltenden Vorschriften ausgestellt. Der Personalausweis ist grundsätzlich für den Gebrauch im Inland bestimmt.
Wegen der notwendigen Unterschrift muss der Antragsteller persönlich vorsprechen; dies gilt auch für Jugendliche unter 16 Jahren. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss vorzulegen.
Falls Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder einen fremden Personalausweis finden, zeigen Sie dies bitte dem Bürgerbüro unverzüglich an.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht nach dem Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können. Benötigen Jugendliche unter 16 Jahren einen Ausweis, so wird bis zum 12. Lebensjahr im allgemeinen ein Kinderreisepass nach den für Pässe geltenden Vorschriften ausgestellt. Der Personalausweis ist grundsätzlich für den Gebrauch im Inland bestimmt.
Wegen der notwendigen Unterschrift muss der Antragsteller persönlich vorsprechen; dies gilt auch für Jugendliche unter 16 Jahren. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss vorzulegen.
Falls Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder einen fremden Personalausweis finden, zeigen Sie dies bitte dem Bürgerbüro unverzüglich an.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag für einen Personalausweis wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, sollte vorsorglich eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden. Bei verheirateten oder verwitweten Ehefrauen ist die Heiratsurkunde immer erforderlich. Dies gilt auch für Männer, wenn sie bei der Eheschließung den Geburtsnamen der Ehefrau angenommen haben. Bei künftigen Anträgen - auch für Reisepässe - ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
Wird erstmals ein Personalausweis beantragt oder wurde der bisherige Personalausweis verloren, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere mitzubringen, z. B. Reisepass.
Ein Lichtbild ist erforderlich. Da die Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch.
Benötigt der Antragsteller den Personalausweis früher, wird ein sogenannter vorläufiger Personalausweis vom Bürgerbüro ausgestellt; in diesem Falle werden zwei Lichtbilder benötigt.
Die Lichtbilder müssen aus neuerer Zeit stammen, vorgeschriebene Größe: 35 x 45 mm ohne Rand und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung. Aus technischen Gründen muss auf dem Lichtbild der Hintergrund heller erscheinen als das Gesicht. Das Gesicht muss genügend ausgeleuchtet sein (Information zum Lichtbild siehe nebenstehender Link).
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Wird erstmals ein Personalausweis beantragt oder wurde der bisherige Personalausweis verloren, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere mitzubringen, z. B. Reisepass.
Ein Lichtbild ist erforderlich. Da die Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch.
Benötigt der Antragsteller den Personalausweis früher, wird ein sogenannter vorläufiger Personalausweis vom Bürgerbüro ausgestellt; in diesem Falle werden zwei Lichtbilder benötigt.
Die Lichtbilder müssen aus neuerer Zeit stammen, vorgeschriebene Größe: 35 x 45 mm ohne Rand und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung. Aus technischen Gründen muss auf dem Lichtbild der Hintergrund heller erscheinen als das Gesicht. Das Gesicht muss genügend ausgeleuchtet sein (Information zum Lichtbild siehe nebenstehender Link).
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kosten
- Gebührenfrei: Bei erstmaliger Ausstellung an Personen bis zum 21. Lebensjahr
- 8,00 Euro: Erstmalige Ausstellung an Personen über 21 Jahren; reguläre Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
- 15,00 Euro: Vorläufiger Personalausweis
- 13,00 Euro: Vorläufiger Personalausweis wegen Namensänderung durch Eheschließung
- 11,00 Euro: Neuer Personalausweis wegen Namensänderung durch Eheschließung
- 13,00 Euro: Neubeantragung 6 Monate (oder länger) vor Ablauf der Gültigkeit (z.B. bei vorzeitiger Beantragung wegen Verlust oder Diebstahl)
Weitere betreute Dienstleistungen

