Auch Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können in Form eines Lastenzuschusses Wohngeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
ACHTUNG: Ab Januar 2005 haben die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nach SGB XII (sogenannte "Grundsicherung") keinen Anspruch mehr auf die Gewährung von Lastenzuschuss !
ACHTUNG: Ab Januar 2005 haben die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nach SGB XII (sogenannte "Grundsicherung") keinen Anspruch mehr auf die Gewährung von Lastenzuschuss !
Benötigte Unterlagen
- Verdienstbescheinigungen bzw. Rentenbescheide mit den letzten Änderungsmitteilungen
- Bescheinigungen des Finanzamtes über erhöhte Werbungskosten (über 920,00 Euro)
- Nachweis über Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kontoauszug)
- Nachweis über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (Bescheide)
- Nachweis über Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen (Gerichtsurteil/Kontoauszug)
- Bescheid über Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge
- Nachweis über sonstige Einnahmen (z. B. Zinseinkünfte, Sachbezüge)
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Nachweis über Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Gerichtsurteil/Kontoauszug)
- Wohnflächenberechnung
- Fremdmittelbelege (Kreditverträge usw.)
- Bei Eigentumswohnungen - Hausentgeltberechnung
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag/Kaufanwärtervertrag über das Eigenheim oder die Eigentumswohnung
Michael Galfe, Tel.: 06032/343-209, Zimmer 0.01
e-Mail: michael.galfe@bad-nauheim.de
Weitere betreute Dienstleistungen

