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Lastenzuschuss, Antrag
Fachdienst 1.3
Auch Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können in Form eines Lastenzuschusses Wohngeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

ACHTUNG: Ab Januar 2005 haben die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nach SGB XII (sogenannte "Grundsicherung") keinen Anspruch mehr auf die Gewährung von Lastenzuschuss !

Benötigte Unterlagen
  • Verdienstbescheinigungen bzw. Rentenbescheide mit den letzten Änderungsmitteilungen
  • Bescheinigungen des Finanzamtes über erhöhte Werbungskosten (über 920,00 Euro)
  • Nachweis über Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kontoauszug)
  • Nachweis über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (Bescheide)
  • Nachweis über Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen (Gerichtsurteil/Kontoauszug)
  • Bescheid über Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge
  • Nachweis über sonstige Einnahmen (z. B. Zinseinkünfte, Sachbezüge)
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Nachweis über Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Gerichtsurteil/Kontoauszug)
  • Wohnflächenberechnung
  • Fremdmittelbelege (Kreditverträge usw.)
  • Bei Eigentumswohnungen - Hausentgeltberechnung
  • Grundbuchauszug oder Kaufvertrag/Kaufanwärtervertrag über das Eigenheim oder die Eigentumswohnung
Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend und kann im Einzelfall bei Antragstellung durch den Sachbearbeiter ergänzt werden. Außerdem kann die Aushändigung von Vordrucken notwendig werden.Ansprechpartner:
Michael Galfe, Tel.: 06032/343-209, Zimmer 0.01
e-Mail: michael.galfe@bad-nauheim.de

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