Kinder und Jugendliche erhalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres im allgemeinen einen Kinderreisepass nach den für Reisepässe geltenden Vorschriften. Kinder im schreibfähigen Alter müssen den Kinderreisepass bei Beantragung persönlich unterschreiben. Bei Kindern ab 10 Jahren ist die Unterschrift zwingend vorgeschrieben.
Für die Ausstellung bzw. vor Aushändigung eines Kinderreisepasses, ist auch die Unterschrift beider Erziehungsberechtiger oder des gesetzlichen Vertreters zwingend notwendig. Die Unterschrift muß im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.
Sollte das Sorgerecht über das Kind nur einem Elternteil zugesprochen sein, so ist dies anhand amtlicher Dokumente (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß) nachzuweisen. Bei nichtehelichen Kindern ist das alleinige Sorgerecht eines Elternteils durch eine Negativbescheinigung des Jugendamtes nachzuweisen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar. Trotzdem können bei der Einreise Schwierigkeiten entstehen. Es kann vorkommen, daß einzelne Länder den maschinenlesbaren Kinderreisepass nicht anerkennen. In diesen Fällen ist ein regulärer Reisepass zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vorher über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels (s. Link des Auswärtigen Amtes rechts).
Für die Ausstellung bzw. vor Aushändigung eines Kinderreisepasses, ist auch die Unterschrift beider Erziehungsberechtiger oder des gesetzlichen Vertreters zwingend notwendig. Die Unterschrift muß im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.
Sollte das Sorgerecht über das Kind nur einem Elternteil zugesprochen sein, so ist dies anhand amtlicher Dokumente (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß) nachzuweisen. Bei nichtehelichen Kindern ist das alleinige Sorgerecht eines Elternteils durch eine Negativbescheinigung des Jugendamtes nachzuweisen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar. Trotzdem können bei der Einreise Schwierigkeiten entstehen. Es kann vorkommen, daß einzelne Länder den maschinenlesbaren Kinderreisepass nicht anerkennen. In diesen Fällen ist ein regulärer Reisepass zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vorher über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels (s. Link des Auswärtigen Amtes rechts).
Benötigte Unterlagen
Der Kinderausweis-Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufzuklären, ist vorsorglich eine Geburtsurkunde oder das Stammbuch mitzubringen. Dies dient der korrekten Ausstellung des Kinderreisepasses. Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, unabhängig vom Alter der Kindes, grundsätzlich ein Lichtbild erforderlich (Information zum Lichtbild siehe Link rechts oben).
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, unabhängig vom Alter der Kindes, grundsätzlich ein Lichtbild erforderlich (Information zum Lichtbild siehe Link rechts oben).
Kosten
13,00 Euro
Weitere betreute Dienstleistungen
Abmeldung nach dem Meldegesetz
Anmeldung nach dem Meldegesetz
Ausgabe von Anträgen und Formularen
Auskunftssperre
Beglaubigungen
Einbürgerungen
Fahrzeugschein, Adressen- und Namensänderung
FEIN-Vergabe (FriedbergerEigentumsIdentifizierungsNummer)
Fischereischeine
Führungszeugnis
Fundsachen
Gebührenbefreiung oder -ermäßigung
Gewerbezentralregister, Auskunft
Grillplätze
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Jugendarbeitsschutzgesetz, Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen
Jugendarbeitsschutzgesetz, Nachuntersuchungsberechtigungsschein
Lastenzuschuss, Antrag
Lohnsteuerkarte
Melde-, Aufenthalts-, Lebens-, Haushaltsbescheinigung
Melderegisterauskunft, einfache und erweiterte
Mietzuschuss, Wohngeld, Antrag
Neubürger, Informationen
Personalausweis
Reisepass
Rentenberatung
Rundfunkgebührenpflicht, Antrag zur Befreiung
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Übernahme von Heimkosten, Antrag auf Übernahme der Kosten für Heimpflege
Staatsangehörigkeitsausweis
Standesamtswesen
Ummeldung nach dem Meldegesetz - innerhalb von Bad Nauheim
Wahlen - Wählerverzeichnis - Briefwahlunterlagen
Wehrerfassung
Wohnberechtigungsbescheinigung
Wohnungsstatus - Änderungen
