Kinder und Jugendliche erhalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres im allgemeinen einen Kinderreisepass nach den für Reisepässe geltenden Vorschriften. Kinder im schreibfähigen Alter müssen den Kinderreisepass bei Beantragung persönlich unterschreiben. Bei Kindern ab 10 Jahren ist die Unterschrift zwingend vorgeschrieben.
Für die Ausstellung bzw. vor Aushändigung eines Kinderreisepasses, ist auch die Unterschrift beider Erziehungsberechtiger oder des gesetzlichen Vertreters zwingend notwendig. Die Unterschrift muß im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.
Sollte das Sorgerecht über das Kind nur einem Elternteil zugesprochen sein, so ist dies anhand amtlicher Dokumente (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß) nachzuweisen. Bei nichtehelichen Kindern ist das alleinige Sorgerecht eines Elternteils durch eine Negativbescheinigung des Jugendamtes nachzuweisen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar. Trotzdem können bei der Einreise Schwierigkeiten entstehen. Es kann vorkommen, daß einzelne Länder den maschinenlesbaren Kinderreisepass nicht anerkennen. In diesen Fällen ist ein regulärer Reisepass zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vorher über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels (s. Link des Auswärtigen Amtes rechts).
Für die Ausstellung bzw. vor Aushändigung eines Kinderreisepasses, ist auch die Unterschrift beider Erziehungsberechtiger oder des gesetzlichen Vertreters zwingend notwendig. Die Unterschrift muß im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.
Sollte das Sorgerecht über das Kind nur einem Elternteil zugesprochen sein, so ist dies anhand amtlicher Dokumente (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß) nachzuweisen. Bei nichtehelichen Kindern ist das alleinige Sorgerecht eines Elternteils durch eine Negativbescheinigung des Jugendamtes nachzuweisen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar. Trotzdem können bei der Einreise Schwierigkeiten entstehen. Es kann vorkommen, daß einzelne Länder den maschinenlesbaren Kinderreisepass nicht anerkennen. In diesen Fällen ist ein regulärer Reisepass zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vorher über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels (s. Link des Auswärtigen Amtes rechts).
Benötigte Unterlagen
Der Kinderausweis-Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufzuklären, ist vorsorglich eine Geburtsurkunde oder das Stammbuch mitzubringen. Dies dient der korrekten Ausstellung des Kinderreisepasses. Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, unabhängig vom Alter der Kindes, grundsätzlich ein Lichtbild erforderlich (Information zum Lichtbild siehe Link rechts oben).
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, unabhängig vom Alter der Kindes, grundsätzlich ein Lichtbild erforderlich (Information zum Lichtbild siehe Link rechts oben).
Kosten
13,00 Euro
Weitere betreute Dienstleistungen

