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Jugendarbeitsschutzgesetz, Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen
Fachdienst 1.3
Erst die Pflicht und dann die Arbeit...
...denn nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für diese ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) ist ein Untersuchungsberechtigungsschein erforderlich.

Anspruchsberechtigt sind Jugendliche (mindestens 14 Jahre und höchstens 17 Jahre alt), die in Bad Nauheim mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis (ggf. Kinderausweis) oder Nationalpass.
Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.

Kosten
gebührenfrei

Weitere betreute Dienstleistungen

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