Die Gewährung der so genannten Grundsicherung ist u.a. Abhängig vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen des Hilfesuchenden. Sie kann gezahlt werden für:
Ansprechpartner:
Wetteraukreis, Bezirksfachstelle Bad Nauheim Standort: Karlstraße 57 - 59, 61231 Bad Nauheim
Bürgerservice im Wetteraukreis
- Personen ab dem 65. Lebensjahr, deren Rente zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
- Auch Personen die noch nicht 65 Jahre alt sind, bei denen jedoch Berufsunfähigkeit vorliegt, können Anspruch auf Grundsicherung haben, sofern bei diesen Personen kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht.
Ansprechpartner:
Wetteraukreis, Bezirksfachstelle Bad Nauheim Standort: Karlstraße 57 - 59, 61231 Bad Nauheim
Bürgerservice im Wetteraukreis
Benötigte Unterlagen
Die Gewährung der Grundsicherungsleistungen ist abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers. Daher ist eine alles umfassende Aufzählung der benötigten Unterlagen an dieser Stelle nicht möglich. Die nachfolgend aufgezählten Unterlagen helfen aber bei einer ersten grundsätzlichen Anspruchsprüfung:
- Nachweise über Höhe und Art jeglichen Einkommens/ Vermögens, das von den im Haushalt lebenden Personen erzielt wird.
- Nachweise über finanzielle Belastungen (z.B. Kosten der Unterkunft)
- Nachweise über Vermögen und Einkünfte aus Vermögen (Zinserträge)
- Vermögensübertragungen der letzten 10 Jahre (Von Ihnen vorgenommene Schenkungen, Altenteil, Übergabeverträge, vorweggenommene Erbfolge etc.)
Weitere betreute Dienstleistungen

