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Gewerbezentralregister, Auskunft
Fachdienst 1.3
Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter beim Bürgerbüro zu stellen, sofern das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Bad Nauheim ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Bad Nauheim gemeldet ist.
Eine telefonische Beantragung des Führungszeugnisses bzw. des Gewerbezentralregisterauszuges ist leider nicht möglich!

Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister, in 53169 Bonn - erteilt; Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass; bei juristischen Personen Nachweis über Vertretungsbefugnis

Kosten
13,00 Euro (Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten)

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