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Gebührenbefreiung oder -ermäßigung
Fachdienst 1.3
Fragen kostet nichts...
...daher sind mündliche Auskünfte grundsätzlich gebührenfrei. Im übrigen kann aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, eine Gebühren- und Auslagenermäßigung oder -befreiung gewährt werden. Eine solche "soziale Härte" liegt vor, wenn der/die Antragsteller/-in
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält,
  • das Existenzminimum sichernde Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhält.
Gebührenfrei sind:
  • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke
  • Haushaltsbescheinigungen für Kindergeldsachen
  • Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

Benötigte Unterlagen
Nachweise über entsprechende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der Kriegsopferfürsorge oder Studentenausweis.

Weitere betreute Dienstleistungen

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