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Fundsachen
Fachdienst 1.3
Gesucht? Gefunden!

Fundgegenstände werden in der Regel direkt beim Bürgerbüro abgegeben und mindestens sechs Monate aufbewahrt.

Kann der Eigentümer/-in einer Fundsache ermittelt werden, wird diese/r schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Die aktuellen Versteigerungstermine für nicht abgeholte Fundgegenstände werden in der Wetterauer Zeitung veröffentlicht.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (um sich als Verlierer auszuweisen)

Kosten
Aufbewahrungsgebühr 3% des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 6,00 €.

Weitere betreute Dienstleistungen

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