Was vor dem "Petri Heil" kommt...
...nämlich ein gültiger Fischereischein - und der gilt maximal 10 Jahre und wird nur für Einwohner/-innen der Stadt Bad Nauheim ausgestellt. Für "Neulinge" gilt: Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.
Hinweise zur Verlängerung:
...nämlich ein gültiger Fischereischein - und der gilt maximal 10 Jahre und wird nur für Einwohner/-innen der Stadt Bad Nauheim ausgestellt. Für "Neulinge" gilt: Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.
Hinweise zur Verlängerung:
- Jugend-Fischereischeine (bis 16 Jahre) gelten ein oder fünf Jahre und können bis zu fünf Mal verlängert werden.
- Jahres-Fischereischeine gelten ein Jahr und können vier Mal verlängert werden.
- Fünfjahres-Fischereischeine können vier Mal um fünf Jahre verlängert werden.
- Zehnjahres-Fischereischeine können ein Mal verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag (erhältlich beim Bürgerbüro)
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung; im übrigen der bisherige Fischereischein)
- aktuelles Lichtbild
- Personalausweis/Kinderausweis
Kosten
- Jugendfischereischein/Jahresfischereischein: 12,50 Euro
- Jugendfischereischein (5 Jahre): 23,00 Euro
- Fünf-Jahresfischereischein: 36,00 Euro
- Zehn-Jahresfischereischein: 68,00 Euro
Weitere betreute Dienstleistungen

