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Fischereischeine
Fachdienst 1.3
Was vor dem "Petri Heil" kommt...
...nämlich ein gültiger Fischereischein - und der gilt maximal 10 Jahre und wird nur für Einwohner/-innen der Stadt Bad Nauheim ausgestellt. Für "Neulinge" gilt: Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.

Hinweise zur Verlängerung:
  • Jugend-Fischereischeine (bis 16 Jahre) gelten ein oder fünf Jahre und können bis zu fünf Mal verlängert werden.
  • Jahres-Fischereischeine gelten ein Jahr und können vier Mal verlängert werden.
  • Fünfjahres-Fischereischeine können vier Mal um fünf Jahre verlängert werden.
  • Zehnjahres-Fischereischeine können ein Mal verlängert werden.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag (erhältlich beim Bürgerbüro)
  • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung; im übrigen der bisherige Fischereischein)
  • aktuelles Lichtbild
  • Personalausweis/Kinderausweis

Kosten
  • Jugendfischereischein/Jahresfischereischein: 12,50 Euro
  • Jugendfischereischein (5 Jahre): 23,00 Euro
  • Fünf-Jahresfischereischein: 36,00 Euro
  • Zehn-Jahresfischereischein: 68,00 Euro

Weitere betreute Dienstleistungen

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